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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0221
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goldung die Form eines Reifes bekommen hat (s. dazu unter 11 a 6).
Der Zeichner von Liegn. nahm es für ein Rosarium — eine Ver-
wechslung, die ihr Gegenstück fand, als man das Rosarium in Italien
capellina, in Frankreich chapelel nannte, Du Cange, Gloss. s. v.
Capellina1). Der Text des Ssp. führt unter den Gegenständen der
Morgengabe überhaupt kein Schmuckstück auf, auch nicht in
Ldr. I 24 § 1. Der Bildner dagegen betrachtet das Schapel in 9b 5
und wahrscheinlich auch in 44 a 5 geradezu als typischen Reprä-
sentanten der Morgengabe, nur daß an der ersten Stelle auch der
Maler von D es als grünen Kranz gelten läßt. Diese Repräsentation
entspricht dem sonst seit alten Zeiten weit verbreiteten Brauch,
zur Morgengabe Schmucksachen und Kostbarkeiten zu schenken.
Schon das westgotische und das alt-alamannische Recht kennen
als Gegenstände der Morgengabe sowohl Gold und Silber als auch
Eigenleute und Pferde (Form. Wisig. XX, L. Alam. LIV 3). Episch
vergrößert besteht Kriemhildens Morgengabe aus dem Nibelungen-
hort, J. Grimm, RAM 610, Schultz, Höf. Leben I 636. Der Maler
von D durfte also das Schapel vergolden, ohne wie bei der Fidel
6 a 1 ins Märchenhafte zu verfallen. Nach Görl. Ldr. XLVII 6 kann
ein Ritter zur Morgengabe wenigstens das geben, was er „unter
seinem Arm" zum Brautlauf tragen kann, nach Swsp. Ldr. 18 der
Fürst und der Hochfreie Sachen im Wert bis zu 100 Mark, der
.mittelfreie Herr bis zu 10 Mark einschließlich. — Ein Kopfputz
gerade als Morgengabe kommt gelegentlich im skandinavischen
Norden vor. Obl. R. II 649.

Die entsprechenden Bestimmungen von Swsp. Ldr. 18 illustriert sWsP.-Biider
die Hs. der K. Bibl. zu Brüssel Nr. 14690 fol. 108a: hinter dem
Frühstückstisch der Ritter, der seiner Frau einen goldenen Becher
überreicht; 1. von ihm ein gelockter Mann, r. von ihr ein Mädchen
(vielleicht der „Knecht" und die „Magd", von denen auch der Swsp.
spricht).

Der Zaun ist im vorliegenden Bilde wie im nächsten und wie
sonst in der Ssp.-Bildern aus grünen, d. h. aus Weidenruten

') Vergleich eines Schapels mit einem Paternoster bei Konrad v. Würzb. Engelh. 3010 ff.

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