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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0255
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(= Steinbauten?). Bildbuchstabe D golden in lichtgrünen Um-
rissen.

= W 19b 1. In 0 23 a 2 (Gegensinn) sind die beiden Szenen von D
vereinigt; zu Füßen des Königs sitzt eine Person, während zwei
Stehende wie in D schwören; hinter dem König geht ein Mann
am Stock hinweg.

Klar ist in D nur die Bedeutung der Szene r. Die Erben des Ge- Au«,ehen

° von Achlergut

ächteten ziehen dessen Gut mit ihrem Eid (nach der Glosse einem
Unschuldseid) aus der königlichen Gewalt. Die hinweisende Ge-
bärde des Königs dient dem Künstler nur zum Versinnlichen
der Beziehungen des Königs zu der Eidleistung {Handgeb. 206).
Zweifel können über die Szene 1. bestehen. Den mit dem Stock in Der Geächtete
der r. Hand und mit Aufmerksamkeitsgestus der 1. vor dem König
stehenden Mann kann man für den Geächteten halten, der sein
Gut räumen muß. O drückt dies deutlicher aus, da er hier sich
vom König weg auf die Wanderschaft begibt. Es geschieht auf
Befehl des Königs, wie man an dessen Handbewegung bemerkt.
Vermissen kann man aber in D eine Illustration zu dem Satz vom
Eigen der Dienstmannen. Eine solche scheint nur in X vorhanden
gewesen zu sein.

0 23 a 3 nämlich bringt eine Darstellung, wozu in D jedes Seiten- o 23a 3
stück fehlt. S. das Faks. bei Lübben 24/25. Hier thront r. der
König, wie auf der Zeichnung des Glücksrades in 0 (Lübben
38/39) mit dem Becher in der Hand (s. darüber Geneal. 380 N. 3).
Ihm gegenüber erhebt sich ein mit Türmen befestigter Bau. Aus
dessen Tor scheint ein Mann herauszutreten, der aber mit der r.
Hand in den Türring greift, gleichsam, als ob er den Zugang dem
König verwehren wollte. Wahrscheinlich bezieht sich dieses Bild beachteter

° Dienstmann

auf den Satz, wonach Dienstmanneneigen nicht in die königliche
Gewalt kommen kann. Der Dienstmann greift beim Verlassen sei-
ner Burg in den Türring, weil er sein Eigen nicht dem König, son-
dern nur seinem Herrn überlassen kann. Vielleicht war in N der
aus dem Burgtor Schreitende auch mit dem Gehstock ausgerüstet,
auf den der Zeichner von D oder Y schwerlich von sich aus verfiel.

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