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4. Zu Ldr. I 44: Cleit mait — das gerichte Vormunden. i4a(Taf.27)4.

Farben: 1) Rock blau, Mantel rot mit gelbem Futter; — 2) Rock
rot, Mantel grün mit gelbem Futter; — 3) Rock blau, Reinkl. gelb;
— 4) Graf wie in 13b 5. Rildbuchstabe C golden mit hellgrünen
Umrissen.

= W20a4 (abgeb. bei U. Grupen, De ux.theot. 200). Im Gegen-
sinn und mit wesentlichen Abweichungen O 24b 4:

Über dieses Rild habe ich in Handgeb. 244 f gesprochen. Die
ursprüngliche Fassung liegt in O vor. Der Graf, der das Schwert
schultert, weil die Klage der Frauen peinlich ist, „gibt" ihnen, und
zwar zunächst der verheirateten Frau, weil diese im Text zuerst
genannt ist, einen Klagvormund, indem er ihr den zu diesem Amt
Ausersehenen mit der Hand zuschiebt. Die Frau unterstellt sich
der vormundschaftlichen Gewalt durch den Kommendationsritus.
Dieser wird in diesem Falle wirklich (objektiv-symbolisch) voll-
zogen, während er in dem von Nr. 1 nur subjektiv-symbolisch an-

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