Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0296
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Klage um j-jer zu Füßen des Richters Sitzende (in 0 Kniende) ist ein Be-

Ungericht '

klagter, dem, weil er um Ungericht beklagt ist, der Bildner die
Stellung eines „Gesatzten" gegeben hat. Vgl. unten die Anmerkun-
gen zu 27b 3. Ihm steht kein Kläger gegenüber, man müßte denn
nur als seinen Gegner den Gerüftkläger Fig. 1 ansehen wollen,
Vgl. die entsprechende Fig. oben 15 a 3 und die Bemerkungen dar-
über S. 258. Fig. 2 ist keine Klagspartei, vielmehr einer, der sich
weigert zu klagen. Hierauf gehen ihre Handbewegungen (Ableh-
nung mit der 1. und Aufmerksamkeitheischen mit der r. Hand).
Es sind demnach die beiden M verwechselt. Das blaue gehört zu
Fig. 1, das goldene zu Fig. 2. — Daß der Graf das Schwert trägt,
gebührt sich wegen der Ungerichtsklagen.

Auf das Gerüft bezieht sich auch die eigentümliche Komposi-
tion in O 32 al, wo sich der Zeichner unverkennbar bemüht, das
Schreien des Klägers darzustellen (s. Geneal. 371 N. 2). Er hat
jedoch im Gegensatz zu D vergessen, ihn mit dem Schwert auf-
treten zu lassen, wie es der Rechtsformalismus verlangte und wie
er es doch selbst in 26 b 1 (oben S. 258) getan hatte. Die 3 Männer
hinter dem Gerüftkläger in 0 bekunden durch ihre Aufmerksam-
keitsgebärden, die mit denen des Klägers übereinstimmen, daß sie
seine Gehilfen („Schreimannen", Planck, Gerichtsverf. I 762)
sind. Wenn der letzte von ihnen rück- und abwärts weist, so ist
damit das Bild zu dem in der Vorlage folgenden in Beziehung ge-
bracht, welches der Nr. 5 von D 18 a entsprochen haben muß.

i8a(Taf.35)4. 4. Zu Ldr. I 62 §2: Wer sin swert — des richters.

Farben: 1) Rock grün-rot quadriert, Beinkl. gelblich, das Tuch
in der 1. Hand blau; — 2) Rock mit grünen und roten Querstreifen,
in Weiß, Beinkl. gelblich; — 3) Rock grün und rot quergestreift,
Beinkl. blau, das Tuch in der 1. Hand grün. Bildbuchstabe W
lichtgrün.

= W 24 a 4. Wegen des Mangels einer Entsprechung in O s.
Geneal. 372 f.

deTgelo'cki'en Der Fronbote (Fig. 2), kenntlich wie oben in Nr. 2, hat das

Schwertes

280
 
Annotationen