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das Schwert hält und den 1. Zeigefinger aufstreckt, der Schwörende
die leere Hand erhebt. — Zu Ldr. I 62 (63) von kanphe hatte die
Steinbecksche Hs. fol. 92 a eine Miniatur, die jetzt ausgeschnitten
ist. Vielleicht bezog sie sich nicht auf 62 § 6, sondern auf 62 § 4.
Eidtermin Das „Gezeugniß" wird abgelegt unter Schwur auf die Reliquien
(ältere Schwurgebärde, worüber Handgeb. 257f.). Die über dem
Reliquienkästchen stehende Zahl IIIIII bezeichnet den im Text
erwähnten Schwurtermin. In D scheint der Richter auf die Zahl-
angabe zu deuten, und in O hat sein aufgestreckter Zeigefinger
wohl ebenfalls diesen Sinn.

i8b (Taf. 36) 2. 2. Zu Ldr. I 62 § 9: Der cleger — wider in lade.

Farben: 1) Rock blau, Beinkl. gelb; — 2) Rock rot, Beinkl. grün;
— 3) Rock grün, Beinkl. rot; — 4) Rock blau, Beinkl. rot; —
5) Rock weiß-grün-rot quergestreift, Beinkl. grün; — 6) Graf wie
oben. Bildbuchstaben W verwachsen, D golden mit Mennigumrissen.

= W24b 2. Mit mancherlei Abweichungen O 32b 1: der Richter
hält in der 1. Hand das Schwert und streckt den r. Zeigefinger auf;
der Mann neben dem Fronboten deutet auf diesen mit dem 1. Zeige-
finger, beiden gegenüber stehen 5 Männer mit Redegesten.

Das Gespräch Der Buchstabe W, im Bilde ist verfehlt, da der Satz Welches
Urteils usw. (62 § 8) nicht illustriert ist. — In der r. Hälfte des
Bildes findet das „Gespräch" statt, in D mit 3, in O mit 5 Personen,
die der Partei gegenüberstehen. Es wird nicht ohne besonderen
Grund sein, daß in D gerade 3 Personen zum Gespräch erscheinen,
es könnte darauf angespielt sein, daß nach dem Text die Partei „um
jegliche Rede dreimal" ein Gespräch haben, d.h. bezüglich jedes
Vortrags dreimal zum Gespräch abtreten darf. Dann wären die
3 Männer (Figg. 1—3) als nach einander eintretend zu denken.
Die Fünfzahl in O dagegen beruht auf der prinzipiell unbeschränk-
ten Zahl der Personen, die neben einander zum einzelnen Gespräch
zugezogen werden können. Besser als die selbstverständlichen
Redegesten in O sind die Aufmerksamkeitsgesten von Fig. 2 und 3
in D. Mit der andern Hand nehmen diese beiden Gutachter auf

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