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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0334
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3 schwörende Männer und die sitzende Fig. 7 (der Gogreve).
O 38 a 1 stimmt sachlich mit der vorliegenden Nr. 6 überein, nur
daß der Graf den 1. (=r.) Zeigefinger aufstreckt und mit dem r.
(=1.) auf den vor ihm stehenden Gogreven deutet; auf diesen deu-
ten auch die 3 ihm folgenden Männer.
K^gev1or.dem In Nr. 5 r. wird in Abwesenheit des Richters eine Klage um

Fronboten °

Ungericht vor dem Fronboten angebracht (Redegesten des Klägers,
Handgeb. 172, 178). In der folgenden größeren Hälfte des Rildes
in O läßt der Kläger durch den Fronboten vor dem Richter bezeu-
gen, daß die Klage vor ihm erhoben worden sei. Die kauernde Stel-
lung des Fronboten weiß ich nicht zu erklären. Ich vermute ein
Mißverständnis der Vorlage. 2 Zeugen unterstützen die Aussage des
Fronboten eidlich. In D ist es (weniger gut) anstatt des Fronboten
der Kläger selbst, der mit 3 Zeugen jenen Reweis erbringt. Als
verfestung „Richter" sitzt diesmal — mit Rücksicht auf den Anfang von Art. 71

— der Gogreve (oben 57). Er verfestet unter Erhebung der r. Hand
(vgl. oben Nr. 4 S. 317) den Reklagten, während er mit der 1. Hand
auf die Zeugen deutet, deren Aussage ihn zu seinem Verfahren be-
stimmt. Der Rildner hat sich streng an seinen Text gehalten und
das Übersiebenen hier übergangen, das doch der Verfestung vor-
ausgehen mußte (s. oben 3171).

In Nr. 6 „bezeugt" der Gogreve mit 3 Dingleuten die von ihm
ausgesprochene Verfestung vor dem Grafen. Einer von ihnen (Fig.
1) weist mit der 1. Hand auf das Rild Nr. 5 zurück, um uns über den
Inhalt seiner Aussage zu belehren. Der Graf erhebt nun (so richtig
in O) „mit Finger und Zunge" {Handgeb. 217, 218) die Gogreven-
verfestung zur Grafenverfestung.

22 a (Taf. 43)

22a (Taf. 43)i. 1. Zu Ldr. I 71 a. E.: Sus irwirbt — des kvniges.

Farben: 1) Rock rot, Reinkl. grün; — 2) Rock blau, Beinkl. rot;

— 3) Rock rot, Reinkl. grün; — 4) Graf s. oben 48f.; — 5) (König)
Rock, Krone und Szepter golden, Reinkl. Zinnober. Bildbuchstabe
S lichtgrün.

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