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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0336
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erkennt man nur in 0 an dem leeren Richterstuhl und dem da-
neben wartenden Fronboten. D ersetzt diesen durch den Kläger,
bei dem die hinweisende Gebärde hier einen andern Sinn bekommt.
Er scheint dem wegreitenden Grafen vorzuwerfen, daß er ihm
eine Gerichtsfrist kostet.

22a(Taf.43)4. 4. Zu Ldr. II 3 §§2, 3: Gruset man — oder louken.

Farben: 1) Rock blau, Beinkl. rot, Wappenschild unbemalt —

2) Rock rot, Beinkl. blau, Wappen 4 weiße Wecken in Blau- —

3) Rock blau, Beinkl. rot, der Kampfschild gelb mit weißem Buckel,
der Ärmelrock zu Füßen der Fig. blau; — 4) Graf wie oben. Bild-
buchst. G golden in Mennigumrissen.

In der Hauptsache entsprechend 0 38bl; der Graf deutet mit
dem r. Zeigefinger auf Fig. 2, Fig. 1 auf die Zahl VI • diese Figg.
führen andere Wappen als in D, Fig. 1 einen einfachen Balken,
Fig. 2 einen sehr roh gezeichneten gezogenen Zickzackbalken,
zur Antwort -^ig. 1 ist der freie Schöffenbare, der ungewarnt zu Kampf ge-
grüßt wurde, Fig. 2 der Dienstmann. Beide wenden sich vom Klä-
ger (Fig. 3) ab, da sie vorläufig nicht zu antworten brauchen, und
verlangen für ihre Antwort einen „Tag" — die über ihnen stehende
Sonne —, jener nach einer sechswöchentlichen, dieser nach einer
zweiwöchentlichen Frist. Der Graf gewährt die Frist durch Rede-
oder Zeigegestus der r. Hand, während er mit der 1. sich weigert,
jetzt zu richten. Von den beiden Klagen, die der Text unterscheidet,
ist bloß die kämpfliche dargestellt; die andern „Sachen" buch-
stabengetreu nur angedeutet durch eine in der Luft schwebende
Sache, nämlich den Ärmelrock.

Das Wappen, das den Schöffenbaren bezeichnen soll und des-
wegen höher steht als des Dienstmanns, ist in D reines Phantasie-
gebilde; es wiederholt nur dreimal die Handgebärde seines In-
habers. Anders das Wappen in O, das aber so oft vorkommt, daß
es keinem bestimmten Geschlecht zugeschrieben werden kann. Die
Wecken im Schild des Dienstmannes sind vielleicht als Metamor-
phose des eckig gezogenen Balkens in 0 aufzufassen. Ein be-

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