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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0389
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Bild in D 61 a 2). Sie ist von Verschiedenen verschieden aufgefaßt
worden. Die Glossen finden darin den Rechtssatz, der Beweisführer
dürfe kraft eines Erholungsrechts den Siebenereid, nachdem er ihm
einmal mißlungen, ein zweites und dann noch ein drittes Mal mit
je 6 Gehilfen versuchen. Nach Planck a. a. O. II 83f. benennt der
Beweisführer dem Richter 21 Personen und aus ihnen werden von
Gerichts wegen so viele gefragt, was sie um die zu beweisende Par-
teibehauptung wissen, bis sechs sie bestätigen. Ungefähr dasselbe
Verfahren kommt im oberbaier. Landr. art. 188 (Entw. art. 67) vor,
wogegen bei Ruprecht v. Freising II 94 die Einundzwanzig dem
Beweisführer benannt werden, damit er daraus sieben Zeugen
nehme. Die Ssp.-Illustration scheint vom Standpunkt Plancks aus-
zugehen. Die Einundzwanzig stehen vor Gericht und werden be-
fragt, und zwar vom Grafen (Redegestus in D und O, s. Handgeb.
174 unten). Sie erteilen verschiedene Antworten, aber keine eid-
lich, wie im Gegensatz zu H ihre Handbewegungen in D und O
beweisen. Die neben dem Grafen sitzende Person (der Schultheiß?
Weber 14) macht durch ihre Fingerzeige auf die Verschiedenheit
der Antworten aufmerksam. Mißverstandene Fingerzeige sind die
Schwurgebärden der 4 Flügelmänner in H. Um ihre Eide abzu-
leisten, würden sie schon gar nicht die richtige Stellung einnehmen.
S. 84. Das ganze Frageverfahren ist kein Bestandteil der Beweis-
führung, sondern dient nur ihrer Vorbereitung.

5. Zu Ldr. II 22 §5: Zuet ein man — ieme sine buse gebn. 27b(Taf.54)5.

Farben: 1). Rock rötlich, Beinkl. gelb; — 2) Rock grün, Reinkl.
gelb (?); — 4) Rock blau, Beinkl. unbemalt; — 5) Rock rot, Beinkl.
blaugrau; — 6) Rock grün, Beinkl. gelblich; — 7) Graf wie sonst.
Bildbuchstabe Z Mennig.

= W 31b 5. Abweichend H 7b 5 (TD. VII11) insofern, als Figg. 1
und 4 ihre Schwurfinger vorstrecken, Figg. 2, 3, 5 überhaupt keine
Ausdrucksbewegung ausführen und Fig. 6 mit dem r. Zeigefinger
auf ihr eigenes Gesicht deutet. Farben in H bei Figg. 1—5 ähnlich
wechselnd wie bei Figg. 1—21 in Nr. 4; bei Fig. 6 der Rock mit

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