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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0434
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Fig. 3 den 1., während sie mit dem r. auf Fig. 1 deutet. Farben in
H: Fig. 1, Rock grün, Gugel gelb, Beinkl. rot mit weißen Riemen;
— 2) Rock von Rot und Grün geteilt, Beinkl. gelb; — 3 und 5) Röcke
gelb; — 4) Rock von Weiß-Grün-Rot geschrägt; — 6) Rock weiß-
grün quergestreift; — 7) Rock und Gugel rot; die Beinbekleidung
von 3—7 grün oder rot mit weißen Riemen. Bildbuchstabe N
grün.

Im allgemeinen stehen sich D und O so nahe, daß man am ehe-
sten aus ihnen Schlüsse auf X ziehen kann, und zwar dürfte dieser
Hs. wohl D am nächsten kommen. Immerhin bringt auch H Züge,
die Beachtung verdienen. Der Eigentümer der 3 Hufen ist Fig. 2.
Er beruft sich (in D) auf diesen Besitz, indem er mit der r. Hand
auf sie deutet. Mit der 1. Hand (Handgeb. 220f.) lehnt er den „ge-
meinen" Hirten (Fig. 6) ab. Die Bearbeiter von H und O haben
diese Gebärde mißverstanden, wogegen die der r. Hand in diesen
Hss. vielleicht der ursprünglichen entsprechen mag, wiewohl die
in D durchaus angemessen ist. Hinter dem Dreihufenmann stehen
seine Schafe und sein „sonderlicher" Hirt (Fig. 1, in H kleiner
als der ^„gemeine", Weber Sp. 16), der energisch auf sich selbst
deutet zum Zeichen, daß er und nicht Fig. 6 der richtige Hirt
dieser Herde. Figg. 3 und 4 sind Gemeindegenossen des Dreihuf-
ners. Mit Zeige- und Verzichtsgebärden gestehen sie ihm seine
Sonderstellung zu. Fig. 5, in D von auffälliger Charakteristik durch
Körperhaltung und Gebärde weigert sich (Handgeb. 230f) eben-
falls, sich mit dem „gemeinen" Hirten einzulassen, begegnet jedoch
seinem Widerspruch, weil die Weigerung nicht durch Boden-
besitz begründet ist. Umgekehrt ist das Benehmen derselben Fig.
in H, wo sie den Dienst des gemeinen Hirten beansprucht. Was
an dieser Gruppe der ursprünglichen Komposition angehört, ist
schwer zu sagen. Zu erwarten wäre es von der Zeichnung in H,
weil damit der Gegensatz zu der Gruppe r. am einfachsten hervor-
tritt. Dann hätte der Bearbeiter von D eine Probe jener Selbstän-
digkeit und Erfindungskraft abgelegt, die ihm ja auch sonst
eigen ist.

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