Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0436
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
H8b3u.057b2.

Viehstück „benennen" muß. Gerade dies besagt sein Fingerzeig in
H und 0, worauf soviel ankommt, daß er nicht wie in D seinen
Prügel in der Hand behalten kann. Textgemäß beschwört er seine
Aussage, nachdem der Eigentümer des geschädigten Tieres (Fig. 2)
die Schuld ihm (so richtig durch den Fingerzeig in D) beigelegt hat.
Auf diese Prozeßszene folgt in H 8b 3 (TD. VIII 9) und 0 57b 2

Verantworl- ° x y

Hchkeit des eine Zeichnung, die in D ausgefallen (Geneal. 330, 381). Sie be-

Tiereigners

endigt die Erzählung des casus von § 5 sterbit is he mus is gelden
noch sime gesetzten wergelde. R. liegt in H die vom Ochsen in den
Hals gestoßene Ziege tot. Vor ihr steht der Eigentümer des Ochsen
(Fig. 1), der sie bis zu ihrem Tode „in seiner Pflege" gehalten hat
und jetzt ihrem Eigentümer (Fig. 2) ihr „Wergeid" d. h. das Er-
satzgeld in die Hand zahlen muß. Im wesentlichen überein-
stimmend, doch im Gegensinn 0. — Farben in H: 1) Rock von
Grün-Weiß-Gelb quergestreift, Beinkl. rot mit weißen Riemen,
d. h. die Person ist von dem Beklagten der Prozeßszene verschie-
der; — 2) Rock wie bei Fig. 2 im vorausgehenden Bilde, Beinkl.
gelb (mit weißen Riemen), d. h. die Person ist mit dem Kläger
der Prozeßszene identisch.

32b(Taf.64)4. 4. Zu Ldr. II 54 § 6: Wer aber sins vies — mus im sin vie gelden.

Farben: 1) wie Fig. 1 in Nr. 1, 3; — Fig. 2—4 Kleidung braun.
Bildbuchstabe W blau.

= W38b4. In der Hauptsache entsprechend H8b4 (77).VIII
10) und 0 57 b 3, wo jedoch Fig. 4 die Schwurfinger vorstreckt
und mit der 1. Hand auf Fig. 3 (— 2) weist; in O der Hirt (Fig. 1)
im Profil und mit geöffnetem Mund; in H schwebt sein Prügel weit
hinter ihm, in 0 hat er überhaupt keinen. — Farben in H: Fig. 1
wie Fig. 7 in Nr. 1 und Fig. 1 in Nr. 2, Fig. 3 wie Fig. 2 in Nr. 2, 3;
— 2) Rock gelb; — 4) Rock weiß mit gelben Querstreifen, Beinkl.
rot mit weißen Riemen. Bildbuchstabe W blau.
Fortsetzung £)er Hirt (Fig. 1) will sich wie in Nr. 3 frei schwören. Aber der

zu Nr. 3. _ \ o /

Kläger fällt ihm in den Arm („Scheltegestus", Handgeb. 249) — es
ist aus künstlerischen Gründen der linke! — d.h. in der Sprache

420
 
Annotationen