Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0496
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Mit dem Bildbuchstaben V bezieht der Maler von D die Kompo-
sition auch noch auf Art. 19, Vrie lute usw., weil er in seiner Vor-
lage eine Illustration zu diesem Art. sonst vermißt haben würde,
o 68b 3. Sie war aber nicht in Y, sondern in N und ist noch in O 68 b 3 vor-
handen. Sie besteht aus 3 Figg. L. thront der König (Fig. 3) mit
dem Szepter in der r. Hand und mit dem 1. Zeigefinger auf einen
Mann (Fig. 1) deutend, der mit verschränkten Armen die Hände
unter seine Achseln steckt (Weigerungsgebärde, Handgeb. 230).
Unmittelbar vor dem König steht einer (Fig. 2), der die Schwur-
finger seiner 1. Hand über ein Reliquienkästchen hält und mit dem
k"tderRrichs-r- Zeigefinger nach oben deutet. Der Schwörende repräsentiert die
dienstmannen „freien Leute" und die „Reichsdienstmannen", die vor dem

gegenüber den

schöffenbaren „Reiche" (dem König, oben 22a 2, 24b 3) Zeugen sein können,
Fig. 1 die schöffenbaren Freien, die des Reichsdienstmannes Urteil
und Zeugnis ablehnen. Wenn der Fingerzeig von Fig. 2 wirklich auf
die vorausgehende Szene zielen sollte, kann er sich wohl nur auf
die dort auftretenden „Schöffen" beziehen, gegen die der Schwö-
rende zeugen will (vgl. Handgeb. 209).

39a (Taf. 77) 4. 4. Zu Ldr. III 20 (§ 2): fSwer des andern lant — bessern] he mus
ovch wol — rechtis mite bekume.

Farben: 1 und 2) braun; — 3) Rock rot. Bildbuchstabe S Mennig
auf blauem Grund.

= W45a4. Abweichend H15a4 (TD. XVII 2), wo Fig. 2 deut-
lich als Fronbote dargestellt und Fig. 3 nicht mit Zeige-, sondern
mit Redegestus. Abweichend ferner O 69 a 1, wo Fig. 2 mit dem 1.
Zeigefinger auf sich selbst deutet und die r. Hand erhebt, Fig. 3 den
r. Zeigefinger aufstreckt. — Farben in H: 1) Rock grün, mit wei-
ßen Lichtern; — 2) Rock weiß-rot-grün quergestreift; — 3) Rock
gelb; Bildbuchstabe S Mennig.
Pfa°^^me Der Eigentümer eines Ackers (Fig. 3) pfändet das Gespann, wo-
pfiogens auf mit ein anderer den Acker bepflügt. Zweifelhaft kann die Bedeu-

fremdem Feld

tung von Fig. 2 sein. Der Maler von H hat sie als Fronboten kostü-
miert, und Weber Sp. 33 und Eckert, Der Fronbote 45 N. 1 neh-

480
 
Annotationen