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Eike <von Repgow>; Amira, Karl von [Hrsg.]
Die Dresdener Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (Band 2) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.22099#0501
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oben grün, am Schoß grau, Beinkl. dunkelgrün; — 4) (Graf) wie
auf 39 a. Bildbuchstaben 5 golden in blauen Umrissen, M (falsch,
Geneal. 342) golden in Mennigumrissen.

= W45b 3. Abweichend H15b3 (TD.XVII6), wo das Schwert
im Hals von Fig. 1 deutlich sichtbar; mit ihrer r. Hand reicht diese
Person eine Münze hin, welche Fig. 2 mit ihrer 1. Hand in Emp-
fang nimmt; anstatt des Tisches sieht man eine Bank, worauf
Fig. 1 sitzt und eine Schüssel steht; anstatt der hinweisenden Be-
wegung der r. Hand des Grafen ein Bedegestus. Ähnlich O 69 b 2,
wo ebenfalls das Schwert und die Münze zu sehen. — Farben in H:
1) Bock r. grün, 1. rot, Beinkl. gelb; — 2 und 3) Bock gelb, Beinkl.
rot; — 4) (Graf) wie in 15 a. Bildbuchstabe S blau.

B. befindet sich ein „verfesteter Mann" (Fig. 1) — kenntlich am
Schwert, das in seinem Hals steckt (s. oben 321, 478) im Hause eines nähme eines

Verfesteten

andern (Fig. 2), der ihn „beherbergt" und „speist". Dafür bezahlt
der Gast Geld, wovon der Text schweigt. Der Illustrator motiviert
durch die gewerbmäßige Aufnahme von Gästen die Unkenntnis
des Wirtes von ihrer Verfestung. L. steht der Gastgeber (Fig. 3
= Fig. 2, wie sich aus der Farbengleichheit in H ergibt, welche
D vernachlässigt hat) am Heiltum und „entredet" das dem Grafen
andernfalls geschuldete Strafgeld mit seiner „Unschuld" d. h. mit
seinem Eid, daß er von der Verfestung des Gastes nichts gewußt
habe. — Der Maler von D bezog irrtümlich die 1. Bildhälfte auf
Ldr. III 24: Man enmag nimande usw. Dieser Artikel ist überhaupt
nicht illustriert.

4. Zu Ldr. III 25 § 1: Stirbt ein richter — geinret wirt. 39b(Taf.78)4.

Farben: 1) Bock rot, Beinkl. grau; — 2) Bock grau, Beinkl.
gelb; — 3) Bock rot, Beinkl. graublau; — 4) (die liegende Fig.)
und 6 (Graf) wie in Nr. 3; — 5) Bock von Grün und Lichtrot quer-
gestreift, Beinkl. grau. Bildbuchstabe S golden auf Menniggrund.

= W45b4. Einfacher H15b4 (77).XVII 7), wo Figg. 1—3 nur
mit Schwurgebärden. Zusammengeschoben und fehlerhaft O 69b 3:
die liegende Fig. ohne Kopfbedeckung, das Beliquiar undeutlich,

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