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Das Hand- Besser erhalten ist die ursprüngliche Komposition in der 1. Ab-

gemal des jr o i.

kämpflich Be- teilung von D 40 a 1 und H 16 a 1. Indem der Graf auf den kampf-

klagten

gerüsteten Kläger (Fig. 3) deutet, scheint er den Beklagten (Fig. 2)
zur Antwort aufzufordern. Dieser jedoch verweigert sie, indem
er dem Kläger den Rücken kehrt (s. oben 486) und mit dem r.
Zeigefinger aus dem Bilde hinaus deutet, wo man sich sein „Hand-
gemal" zu denken hat. Er weist aber zugleich mit der 1. Hand ab-
wärts in das Bild Nr. 2 derselben Kolumne. Diese hinweisende
Gebärde kann nur dem dort dargestellten Schöffenstuhl gelten, in
dem der Illustrator von X das „Handgemal" erblickt haben muß.
Daran denkt auch Weber Sp. 35, während Homeyer, Über die
Heimat 9 meint, die Bilder zum Ssp. hätten sich nicht „an das
Handgemal gewagt". Sie haben es getan, fünfzig Jahre bevor
Johann von Buch in der Glosse zum Ldr. die nämliche Ansicht
über das Handgemal vortrug, die der Erfinder von X verbildlichte.
Vgl. die Stellen bei Grupen, Teut. Altert. 91 f., Homeyer a. a.
0.11. Ihre Richtigkeit zu prüfen, überhaupt zu den verschiedenen
Auslegungen des Wortes handgemal Stellung zu nehmen, ist im
gegenwärtigen Kommentar zum Bilderwerk D nicht der Ort. Doch
dürfen wir nicht übersehen, daß in der Randzeichnung des Cod.
Falkensteinensis (1913) fol. 2a (bei Petz, Grauert und May er-
hofer, Drei bayer. Traditionsbücher S. 3) das gemeinsame hant-
gemalehe der Falkensteiner, Hunesberger und Bruckberger ein be-
festigter Steinbau mit Türmen, Zinnen und Säulenarkaden ist.

Weniger gut als die Hss. der Y-Gruppe zu III 26 §2 ist O (N),
wo bei der Auflösung der ursprünglichen Komposition Haltung
und Gebärden des Beklagten nicht mehr verstanden, seine Zeige-
gesten geopfert und durch den Weigerungsgestus ersetzt, sowie
dem Kläger nicht seine Kampfkleidung belassen wurde. In D ist
die Bemalung nicht ganz korrekt insofern, als der Beklagte, ob-
gleich er sich auf die Kampfklage nicht einläßt, doch in den
gleichen Farben auftritt wie der kampfbereite Kläger, auch der
Kampfschild nicht wie in H rot ist (s. oben 79). Inkorrekt sind
ferner die beschuhten Füße in D und 0 und die vorne geschlos-

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