eines Fürsten, sonderlich eines Geistlichen gleich
sey dem offenen Himmel, an dem man alle Wolcken
bemercket, aber mich alle Sternlein erkenntlich
seyn, sie seynd das Licht auf den erhabenen Leuchter
gesetzet, an dem man gleich bemercket, ob es trübe
oder Helle brenne, gleich wie sie erhoben, also seynd
sie auch in denen Augen aller andern, ihre Hochach-
tung macht, daß man auf die Kleinigkeit bey ihnen
ein mercksames Auge habe. Erkennen an ihnen
etwas sträfliches die Untergebenen, so entstehet gar
leicht der irrige Wahn, gleiches sey ihnen vielmehr
Mäßig, leuchtet aber was tugendhafftes bey ihnen
hervor, so hat solches anch mehreren Glantz, und
locket zur Nachfolge; ist nun aller Regenten oblie-
gende Pflicht mit dem Tugend-Schein vorzuleuch-
ten, so kommt vielmehr denen Bischöffen zu, daß sie
das Vorbild ihrer Heerden aus aufrichtigem Her-
Hen werden. Hierzu wird nun für allem erfor-
dert, daß sie ihr eigenes Amt wohl verrichten, da-
mit in Beobachtung ihrer Vischöfflichen Pflichten
auch alle andre ein jeder nach seinem Stand zu sei-
ner obliegenden Schuldigkeit angewiesen werden.
L Das ist der Ruhm derer Fürsten, daß sie mit ihren
Bo« RäthenundStaats-BedientendieArbeittheilenin
jEn Regierungs-Geschäjsten, und das ist was zu
Auferbauung der gantzen anvertrauten Heerde ge-
richtet, wann der Bischoff die MajestätischeAmrs-
Verrichtungen in eigener Person vollbringet. Die
H. Leremonien, mit welchen durch Bischöffltche
W-yh«°m Hand die Tempel zum Dienst GOttes eingewey-
Lchm. bet werden, seynd von einem prächtigen Ansehen,
aber die Vielheit und Länge derselben macht selbi-
ge recht beschwerlich, doch hat der Kirchen mehr
als