Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen sofortige
BAARZAHLUNG; die Uebernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage,
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist eine halbe Mark, auch kann nicht
_m weniger als eine halbe Mark gesteigert werden, von 50 Mark auf-
wärts nicht unter einer Mark.
Wir berechnen die Mark mit fr. 1,25 = $ 0,25 = sh. 1,—.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch
die Nummernfolge zu unterbrechen, behalten sich die Versteigerer aus-
drücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Betheiligten beglichen werden, so wird die
treitige Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner
Weise übernommen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegenheit
geboten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden
Gegenstände zu unterrichten; Reklamationen wegen Beschädigungen oder
wegen irrthümlicher Angaben im Katalog können daher nach erfolgtem
Zuschlage keinerlei Berücksichtigung finden.
BESICHTIGUNG
der Sammlung Montag und Dienstag vor Beginn der Auction in
der ersten Etage unserer Geschäftsräume Behrenstrasse 29 a.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen ge-
fälligst rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst
umfassend Rechnung getragen werden kann. Die Versendung geschieht
in beiden Richtungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
AUFTRÄGE
übernehmen ausser den bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In-
und Auslandes auch die Unterzeichneten und ertheilen bereitwilligst auf
die Auction bezügliche Auskunft.
BERLIN W. 64.
Behrenstr. 29a.
AMSLER & RUTHARDT
KÖNIGL. HOFKUNSTHANDLUNG.
BAARZAHLUNG; die Uebernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage,
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist eine halbe Mark, auch kann nicht
_m weniger als eine halbe Mark gesteigert werden, von 50 Mark auf-
wärts nicht unter einer Mark.
Wir berechnen die Mark mit fr. 1,25 = $ 0,25 = sh. 1,—.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch
die Nummernfolge zu unterbrechen, behalten sich die Versteigerer aus-
drücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Betheiligten beglichen werden, so wird die
treitige Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner
Weise übernommen werden.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegenheit
geboten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden
Gegenstände zu unterrichten; Reklamationen wegen Beschädigungen oder
wegen irrthümlicher Angaben im Katalog können daher nach erfolgtem
Zuschlage keinerlei Berücksichtigung finden.
BESICHTIGUNG
der Sammlung Montag und Dienstag vor Beginn der Auction in
der ersten Etage unserer Geschäftsräume Behrenstrasse 29 a.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen Ansichtssendungen ge-
fälligst rechtzeitig an uns wenden, damit ihren Wünschen möglichst
umfassend Rechnung getragen werden kann. Die Versendung geschieht
in beiden Richtungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
AUFTRÄGE
übernehmen ausser den bekannten Kunst- und Buchhandlungen des In-
und Auslandes auch die Unterzeichneten und ertheilen bereitwilligst auf
die Auction bezügliche Auskunft.
BERLIN W. 64.
Behrenstr. 29a.
AMSLER & RUTHARDT
KÖNIGL. HOFKUNSTHANDLUNG.