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Amsler und Ruthardt <Berlin> [Hrsg.]
Versteigerungskatalog / Amsler & Ruthardt: Sammlung D. L., Berlin: dabei Beiträge aus anderem Besitz ; hervorragende und wertvolle Zeichnungen, Aquarelle, Pastelle bedeutender deutscher und ausländischer Künstler des XIX. und XX. Jahrhunderts ; Klassizisten, Nazarener, Romantiker, Biedermeier, Idealisten, Realisten, Impressionisten, Expressionisten ; Versteigerung Donnerstag den 29. Oktober 1925 — Berlin, Nr. 107.1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.23249#0004
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht in Goldmark gegen sofortige bare Zahlung in deutscher
Reichsmark bzw. Rentenmark, oder dem am Tage der Versteigerung gültigen, dem
Werte der Goldmark entsprechenden amtlichen Zahlungsmittel. Bei Verzögerung der
Zahlung hat der Käufer für Kursverluste oder Zinsverluste aufzukommen.

2. Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Proz, zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Die Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern
kann aber in keiner Weise übernommen werden. Die versteigerten Gegenstände werden
nach Schluß der Versteigerung gegen Vorzeigung der quittierten Rechnung ausgehändigt.

3. Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern, sowie von Ausländern können
Gebote oder schriftliche Aufträge nur dann entgegengenommen werden, wenn vor
Beginn der Versteigerung entsprechende Deckung hinterlegt wurde.

4. Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um fünf Mark,
von fünfhundert Mark aufwärts um zehn Mark und von tausend Mark aufwärts um
fünfzig Mark.

5. Das Recht Nummern zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern
nicht genau einzuhalten, behalten wir uns ausdrücklich vor.

6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird das betreffende Werk noch einmal aus-
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig dasselbe Gebot abgegeben
haben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos geblieben
ist, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Durch die Ausstellung der im Katalog beschriebenen Gegenstände ist jedem Interessenten
Gelegenheit geboten, durch Anfrage oder durch eigene Besichtigung sich von dem
Zustande der Gegenstände zu überzeugen und deren Übereinstimmung mit der Katalog-
beschreibung nachzuprüfen. Es wird daher gebeten, weitestgehenden Gebrauch zu
machen, da nach erfolgtem Zuschlage irgendwelche Beanstandungen keinerlei Berück-
sichtigung finden.

8. Die Versendung der Erwerbungen anwesender Käufer wird von der Firma bereitwilligst
unter Berechnung der Selbstkosten übernommen und geschieht auf Gefahr des Käufers.
Den nicht anwesenden Käufern wird vorher die Rechnung über ihre Erwerbungen
schnellstens zugesandt, um den Betrag sogleich einsenden zu können. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Berlin.

BERLIN, im Oktober 1925

Amsler & Ruthardt

20 M 3) ABO

( KUNST-
1 BIBLIOTHEK
BERLIN
 
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