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Kuchenbecker, Johann Philipp [Hrsg.]
Analecta Hassiaca: darinnen allerhand zur hess. Historie, Jurisprudentz u. Litteratur behörige Urkunden, Abhandlungen u. Nachrichten mitgetheilet werden — 2.1729

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https://doi.org/10.11588/diglit.45432#0236
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418 ANALECTA HASSIACA.
treulich helssen wehren , schüczen und schir« »
men und den Burg- Friede daselbst alle ihre ®l
Macht und Möge ohne Gefährde. Auch ®
was, daß dieser Burg-Friede mit Jachtüber- ,W
fahren oder gebrochen würde, inmassen als
vorgeschrieben ist, ausgescheiden den Articul
der da spricht vomTodtschlage, der Articul
soll bleiben auff Rechte, als darinnen gerüh- B
ret ilt, oderanderst Mage stahlung oder sünst B
Zweytracht zwilchen der von der Maisburg
vorgeschriebenen vorstünde oder wäre, an
weme das geschehe , so süllen sie oder ihr $
Erben bitten , und mahnen ihre erkohrne
Schiede-Leuthe ehr geschrieben , zur Mals-
bürg zu reiten und zu kommen , die Uber- ü
fahrung und Stählung zu richten, und zu
scheiden mit Freundschafft oder mit Rechte, “
und was die also scheiden, das soll die einer
thun, die den Burg-Friede verbrochen hätte
und von dem die Stählung gekommen und r
geschehen wäre, binnen denen nechsten vier-
zehen Nachten, geschehe das so von Ihnen
nicht , so soll dieselbe von Stund an einre- ’
den zu Geißtnar oder zu Grtbensiän, in :
der zweyStädte eine, in welche er gewischet ■
wird , von ihme, an welchem die Überfah-
rung und Stählung geschehen ist, und dar-
aus nicht zu kommen, er habe gethan, und
süllen
 
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