4J2 ANALECTA HASSIACA.
des Stadt ZjUgesagt, dasselbe, wie hierin ein- fid
verleibt und hiervor gelobet, und geschwo- |ttl
ren, auch also stet und vest zu halten. Die- i®
weil nun also Dieterich, Wilhelm und Her- fci
mann jetzo nicht zur Stelle , haben die ob- jd
gemelte , niedergesetzte Freunde vor billig
erkannt, auch die andere hierzu crbethene ii
Freunde vor rathsam angesehen, dass sie sol- to
chen Eyd , auch Handgebende Treue uffs [d
fürderlichste in wenig Monaths-Frist thun »
sollen. Dieweil aber Hermann , Hermanns ii
Sohne nicht binnnen Lands, soll er also fort- ki
her Anheimbskunfft die Gelübde zu thun D
schuldig scyn und da sich jemand darinnen li
weigern oder sperren würde, so soll man die-
selbige Ungehorsame von ihren väterlichen
Behaulungen.Gütern und Nutzbarkeiten aus- ,
schliessen, darzu nicht kommen laßen, biss
solang sie, wie hierin erzehlet, gelobet und
geschworen. Ferner haben die niedergesetz-
te Freunde vor rathsam angesehen, dass nun
hinförter, so bald einer von der Maisburg
wehrhafftig wird , diesen wohl ersehenen
alten Burg-Frieden, wie angezeigt, loben und
schweren soll. Des zu wahrer Urkund und
lietiger Haltung sind dieser Bestättigung des
alten Burg-Friedens zweene gleichlautende
gemacht, und von allen denen, so denBurg-
Frie-
des Stadt ZjUgesagt, dasselbe, wie hierin ein- fid
verleibt und hiervor gelobet, und geschwo- |ttl
ren, auch also stet und vest zu halten. Die- i®
weil nun also Dieterich, Wilhelm und Her- fci
mann jetzo nicht zur Stelle , haben die ob- jd
gemelte , niedergesetzte Freunde vor billig
erkannt, auch die andere hierzu crbethene ii
Freunde vor rathsam angesehen, dass sie sol- to
chen Eyd , auch Handgebende Treue uffs [d
fürderlichste in wenig Monaths-Frist thun »
sollen. Dieweil aber Hermann , Hermanns ii
Sohne nicht binnnen Lands, soll er also fort- ki
her Anheimbskunfft die Gelübde zu thun D
schuldig scyn und da sich jemand darinnen li
weigern oder sperren würde, so soll man die-
selbige Ungehorsame von ihren väterlichen
Behaulungen.Gütern und Nutzbarkeiten aus- ,
schliessen, darzu nicht kommen laßen, biss
solang sie, wie hierin erzehlet, gelobet und
geschworen. Ferner haben die niedergesetz-
te Freunde vor rathsam angesehen, dass nun
hinförter, so bald einer von der Maisburg
wehrhafftig wird , diesen wohl ersehenen
alten Burg-Frieden, wie angezeigt, loben und
schweren soll. Des zu wahrer Urkund und
lietiger Haltung sind dieser Bestättigung des
alten Burg-Friedens zweene gleichlautende
gemacht, und von allen denen, so denBurg-
Frie-