§8 Hrrzr.xr:iz
fit ihrcKräMe und Macht gegen ihre unru-
higcNachbahren hernehmen und führen mu-
tten. In solchen war Hamburg Anfangs
ihr bester Orr und Le66errtz c§). Als sie aber
diese Stadt ihnen zuKopffe wachsen und ih-
rer Bothmäßigkeit nach und nach entziehen
liessen? so äusserem sie sich auch nach gerade
ihrer Wohnunge darinnen / und hielten sich
mehrentheils wo anders in der Nähe auf/
gleichwie in denen neuern Zeiten die Hertzoge
von Braunschweig/derBischoffzu Münster/
Osnabrügge und andere Herren auch thun
müssen / ehe sie ihre aufqesckwollene Haupt-
Städte wieder zum Gehorsam gebracht / ob
sie zwar ihre ansehnliche Wohn-Häuser in de»
nenselben gehabt / auch ab-und zu gcreiset.
§ 44- Wann nun schon in alten
Zeiten ein vestes Berg-Gchloß und wohl
gelegen gcwestn/solches auch nur r. bis drey
Meilen von Hamburg entfernet ist; so ist
gar
(«) JA kehre mich an einen gewissen neuen 5-»L-»,en
gar nicht/ welcher Graf Leistendem ersten zu ein
wenig mehr als zu einem Stadt-machm will.
Dessen Ungrunv die alte «iNorie und die Gestalt der
damaligen Zeiten salsam widerspricht/ und wenn man
den Uhrsprung bey nahe aller unserer Reichs «Städte
«nschauen wolle/ so würde klar erscheinen / daß solcher
sich nicht nur von denenjenigen Herren / mit dessen Lande
sie umgeben / verschreibe/ sondern sie auch diesen ihr
Ausnehmen sonderlich zu dancken haben. Es wäre wehrt/
daß jemand hiervon ein eigen Buch schriebe/ als womit
vielen Irnhümern abgeholffm würde-
fit ihrcKräMe und Macht gegen ihre unru-
higcNachbahren hernehmen und führen mu-
tten. In solchen war Hamburg Anfangs
ihr bester Orr und Le66errtz c§). Als sie aber
diese Stadt ihnen zuKopffe wachsen und ih-
rer Bothmäßigkeit nach und nach entziehen
liessen? so äusserem sie sich auch nach gerade
ihrer Wohnunge darinnen / und hielten sich
mehrentheils wo anders in der Nähe auf/
gleichwie in denen neuern Zeiten die Hertzoge
von Braunschweig/derBischoffzu Münster/
Osnabrügge und andere Herren auch thun
müssen / ehe sie ihre aufqesckwollene Haupt-
Städte wieder zum Gehorsam gebracht / ob
sie zwar ihre ansehnliche Wohn-Häuser in de»
nenselben gehabt / auch ab-und zu gcreiset.
§ 44- Wann nun schon in alten
Zeiten ein vestes Berg-Gchloß und wohl
gelegen gcwestn/solches auch nur r. bis drey
Meilen von Hamburg entfernet ist; so ist
gar
(«) JA kehre mich an einen gewissen neuen 5-»L-»,en
gar nicht/ welcher Graf Leistendem ersten zu ein
wenig mehr als zu einem Stadt-machm will.
Dessen Ungrunv die alte «iNorie und die Gestalt der
damaligen Zeiten salsam widerspricht/ und wenn man
den Uhrsprung bey nahe aller unserer Reichs «Städte
«nschauen wolle/ so würde klar erscheinen / daß solcher
sich nicht nur von denenjenigen Herren / mit dessen Lande
sie umgeben / verschreibe/ sondern sie auch diesen ihr
Ausnehmen sonderlich zu dancken haben. Es wäre wehrt/
daß jemand hiervon ein eigen Buch schriebe/ als womit
vielen Irnhümern abgeholffm würde-