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Andreae, Bernard
Studien zur römischen Grabkunst — Heidelberg, 1963

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https://doi.org/10.11588/diglit.15193#0104
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nicht zu gewinnen. Nun ist die Inschrift nicht, wie man aus der mangelnden Erwäh-
nung in der bisherigen wissenschaftlichen Literatur zum Nasoniergrab27 schließen
könnte, verschollen. Sie befindet sich auf einer Marmorplatte, die der Kardinal
Stephanus Borgia dem Kloster S. Pietro in Perugia geschenkt hat. Von dort gelangte
sie zunächst in das Museo Lapidario der Universität und befindet sich jetzt im Museo
Civico von Perugia28. Sie darf hier mit freundlicher Erlaubnis der Museumsdirektion
nach einer Aufnahme von F. Turchi wiedergegeben werden (Taf. 45, 1). Leider ge-
stattet auch die Originalinschrift keine völlig sicheren Schlüsse weder über ihr Ver-
hältnis zum Grab noch über dessen Datierung. Trotz dem von Bellori angegebenen
Fundort im Inneren des Grabes ist zwar nicht auszuschließen, daß die Platte in der
von Bartoli über dem Eingang des Grabes angegebenen, von Bellori als Fenster be-
zeichneten Einlassung ihren Platz hatte. Auch eine Datierung ins 2. Jh. n. Chr. ist auf
Grund des Schriftcharakters durchaus möglich, wie mir H. Kolbe mitteilt, wenn sich
auch bei neueren epigraphischen Studien der frühere Optimismus in der Datierung
von kaiserzeitlichen Inschriften nach der Buchstabenform verflüchtigt hat. Der Name
Ambrosius, den man assoziativ leicht für spätantik halten könnte, ist schon im 1. Jh.
n. Chr. belegt29. Aber da die Familie der Nasonii anderweitig nicht bekannt zu sein
scheint, ergibt sich auch dann kein äußeres historisches Indiz für eine Datierung des
Grabes durch die Inschrift, wenn sicher wäre, daß es die ursprüngliche Inschrift des
Grabes ist. Letzten Endes möchte man dies für sehr wahrscheinlich halten, da im
Gegensatz zu den anderen im Grabe gefundenen Inschriften30, die nur Einzelbestat-
tungen erwähnen, aus dieser Inschrift hervorgeht, daß sie für ein großes Grab be-
stimmt war. Denn es sollte Q. Ambrosius Nasonius mit seiner Familie, seinen Frei-
gelassenen, seiner Frau, seinen Mitfreigelassenen und deren Nachkommen aufnehmen.
Man muß also in jedem Fall ein Grab mindestens von der Größe des behandelten
Kammergrabs an der Via Flaminia voraussetzen. Der einfachste Schluß ist dann der,
den schon Bellori gezogen hat, die Inschrift für die ursprüngliche Widmung des
Grabes zu halten, das demnach zurecht als das Grab der Nasonier bezeichnet wird.

Tafel 2 (hier Taf. 44, 2) stellt einen vereinheitlichten Grundriß des Grabes dar,
der den Raum etwa so wiedergibt, wie er geplant war, wenn wir auch die oben bereits
beanstandeten Mängel in der Ausführung feststellen mußten. Bedeutungsvoll ist, daß
hier bestätigt wird, daß der Grabraum doppelt so lang wie breit war. Man kann das
zwar auch aus der Symmetrie der Wandgliederung folgern, aber man erfährt durch
den Plan und die Maßangaben der Länge = 40 Palmi und der Breite = 20 Palmi
doch eine willkommene Bestätigung dieser Annahme.

Von dem in der hinteren linken Ecke des Plans angedeuteten Fußbodenmosaik,
das mit einem Rautennetz verziert war, ist heute nichts mehr zu erkennen.

27 Erwähnt nur bei Krieger a. O. 40 Anm. 2.

28 G. B. Vermiglioli, Ant. iscrizioni perugine II (1834)2 448 Nr. 2. CIL. VI 3 (1886)
22882.

29 Scribonius Largor 152 nennt einen Arzt aus Puteoli, luven, sat. 6,77 einen Choraules
dieses Namens. Vgl. Groag-Stein, Prosop. imp. Rom. I (19332) 93 Nr. 558f.

30 CIL. VI 1 (1876) 2457; 3 (1886) 22882.
 
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