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empfindlich gestört zu werden schien, auch Inkonsequenzen. So hat er ebenso wie die
später noch zu betrachtende Decke auch die Rückseite des Grabes auf Tafel 4 (hier
Taf. 46, 1) nicht mit Hilfe eines Spiegels gestochen, so daß die beiden oberen Recht-
eckbilder seitenverkehrt und miteinander vertauscht erscheinen. Die Nebeneinander-
stellung von Bartolis Stich mit einer Aufnahme des heutigen Zustandes der Rück-
wand (Taf. 46, 2) läßt aber im übrigen Bartolis Exaktheit erkennen.

Die folgenden Tafeln 5-11 geben die Malereien der Arkosolien wieder (hier
Taf. 47-52), wobei zunächst die Rückwandnische und dann jeweils vom Eingang
ausgehend erst die Nischen der rechten Wand und dann diejenigen der linken Wand
abgebildet wurden.

Tafel 5 (hier Taf. 47, 1) zeigt die Hauptnische der Rückwand. Im Grabe sind
hier noch Teile der Umrisse von allen vier Figuren zu erkennen, besonders deutlich
der rechte gewinkelte Arm der zweiten Figur von links mit der im Redegestus vor-
gestreckten rechten Hand (Taf. 47, 2). Die dunkle Hautfarbe und das Fehlen eines
Gewandes zeigen, daß es ein Mann ist, und die noch zu erkennenden Reste des Cadu-
ceus, nämlich die Flügel und die rechte Schlange, beweisen, daß es sich in der Tat um
Merkur handelt. Der Kopf des von Bartoli bekränzt gezeichneten Mannes, den
man für den Dichter Ovid aus der Gens der Nasonii hielt, ist aus der Wand heraus-
gebrochen, aber das bekränzte Haupt der rechts neben ihm sitzenden Frau ist noch
erkennbar. Auch ihr rechter Arm und die linke obere Ecke der Leier, die sie mit der
Linken hält, sind noch auszumachen. Desgleichen sind auch Spuren des bei Bartoli
um eine rechts stehende Säule geschlungenen Tuches noch vorhanden. Bartolis
Wiedergabe erweist sich also als zuverlässig.

Wir dürfen ihr auch dort vertrauen, wo wir sie nicht mehr überprüfen können,
wie zum Beispiel im Fall der beiden Tafeln 6 und 9 (hier Taf. 48, 1. 2), welche die
beiden dem Eingang nächstliegenden, heute zerstörten Nischen darstellen.

Bei Tafel 7 (hier Taf. 49, 1) läßt sich nämlich schon wieder zeigen, daß Bartoli
das, was er gezeichnet hat, wirklich im Grab gesehen hat, und daß Bellori die Bilder
in seiner Ausgabe mit Ausnahme der beiden vertauschten Metopenbilder der Tafeln
13 und 14 richtig angeordnet hat. Denn Finks Mitteilung33, das zweite Arkosolbild
der linken Wand, das auf Tafel 3 (liier Taf. 45, 2) nur halb wiedergegeben ist, befinde
sich im genau gegenüberliegenden Arkosol der rechten Wand, ist unzutreffend. Wie
man auf der Gesamtaufnahme der rechten Wand (Taf. 42) sehen kann, befindet sich
in dieser Nische das bei Bartoli richtig auf Tafel 7 wiedergegebene Bild, und auch das
gegenüberliegende Nischenbild ist auf der Tafel 3 und Tafel 10 an seinem dem Befund
im Grab entsprechenden Ort. Damit entfällt ein schwerwiegender Vorwurf gegen
Bartoli-Bellori, und es besteht kein Grund, ihre Abbildung Tafel 3 „für die Re-
konstruktion der Gesamtkomposition der linken Seitenwand für unbrauchbar zu
halten"34.

In der Bartolis Tafel 7 entsprechenden Nische des Grabes (hier Taf. 49, 2) ist der

33 Fink a. O. 59.

34 Ebd. 59.
 
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