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Apfelstedt, Heinrich Friedrich Theodor [Hrsg.]; Fürstlich-Schwarzburgischer Alterthumsverein [Hrsg.]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen (Band 1): Die Unterherrschaft — Sondershausen, 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.19416#0103
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Niederspier.

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stedt — vom ersteren 3,5, vom zweiten 3 und vom letzteren 2 km entfernt —
ist die Wüstung Marbach. Die Gegend dort wird gewöhnlich Gross- und Klein-
Marbach genannt, und die Wüstung rührt auch jedenfalls von zwei nah bei ein-
ander gelegenen Orten her. Im Jechaburger Archidiaconatsregister kommen unter den
zur sedes Jechaburg gehörigen Orten vor: Merszpich desolat, und dann Martpech
desolat. In Urkunden haben jedoch beide Orte noch verschiedene andere Namens-
formen: das erstere 1128 Merszbich, 1268 Marsbech, — das zweite in beiden an-
geführten Urkunden Martbeche (decima Slavorum de Martbeche), 1428 Merbeche,
1467 Marthobuch. — Ein noch vor einigen Jahrzehnten mit Steinen eingefasster
und von einem grossen Steinhaufeu bedeckter Platz heisst das Marbacher Kirch-
höfchen, und man vermuthet, dass daselbst Kirche und Thurm gestanden haben,
da man neben dem Geröll auch Gebeine ausgrub, und man findet auf jener Wüstung
noch immer behauene Steine, obwohl schon eine Menge solcher weggefahren wurden.
Jetzt lässt sich nicht mehr bestimmen, ob jene Ueberbleibsel von Merszbich oder
Martpech herrühren; wahrscheinlich grenzten beide Orte nah an einander. — Die Fluren
der beiden Dörfer sind mit den der oben genannten drei Dörfer vereint worden, wie
denn im Flurbuche der Gemeinde Niederspier eine Abgabe unter dem Namen Mar-
bacher Geschoss verzeichnet steht: der Baum aber, auf welchem sich die Wüstungen
der beiden untergegangenen Dörfer befinden, ist zwischen Westerengel und Otterstedt
getheilt.

An der südöstlichen Grenze der Flur von Niederspier befindet sich ebenfalls
eine Wüstung, Namens Winkel, die von einer Ortschaft herrührt, deren urkundliche
Namensformen 1294 Winkiln, Winkeln, 1299 Wynkel, 1307 Winckeln, 1467
Winkeide, 1490 Winkelte sind. Gemäuer und andere sichtbare Spuren von Winkel
findet man nicht mehr; doch mag wohl die sog. Winkel Ölmühle an derselben
Stelle liegen, an welcher die Mühle lag, von welcher es in einer Urkunde von 1294
heisst: „Comes Fridericus de Bichelingen tradit ecclesiae Jechaburgensi molendinum in
Winkeln prope Helbam." Auch erinnern an den Ort ausser der Winkelölmühle
und der ihr nahgelegenen Winkelmühle noch verschiedene Flurbezeichnungen, wie
Winkelhof, ein kleines Feldgrundstück zwischen den genannten Mühlen, Winkel-
kirche, eine Stelle nördlich von der Winkelölmühle, an der Grenze der Fluren von
Niederspier und Otterstedt, mit welchen die Flur von Winkel vereint worden ist; daher
gehört von den beiden nahe bei einander gelegenen Mühlen die Winkelölmühle zu
Otterstedt und die Winkelmühle zu Niederspier.

Den Namen Winkel, Winkelte etc. führte aber nicht blos das eben besprochene
Dorf, sondern auch eine Grafschaft, deren Hauptsitz wahrscheinlich im Dorfe W.
und die bis ins 14. Jahrhundert Eigenthum der Grafen von Kirchberg war; 1307
kam sie durch Kauf an die Grafen von Honstein und noch in demselben Jahr-
hundert an die Grafen von Schwarzburg.

In dieser Grafschaft befand sich ein Landgericht gleichen Namens, welches 1417
vom Grafen Heinrich von Schwarzburg erweitert und verbessert wurde. Nach der
von ihm zu diesem Zwecke erlassenen Verordnung werden die „Schöpphen" desselben
aus „Schernberg, Obernspira, Ottenstete, Talheim, Bogkestet, Erich, Trebere. Western-
Engelde, Besza, Feldengelde, Holzengeide und Bunstete" gewählt.
 
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