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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 5.1881

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Hirschfeld, Otto: Inschriften aus Carnuntum, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.9395#0201
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213

p. 139 ff.), dass die Uebernahme der Censur nicht, wie man früher
geglaubt hat (auch noch de Boor fasti Censorü p. 99 ist dieser An-
sicht), in das Jahr 72, sondern erst in das folgende Jahr zu setzen
ist. Dagegen sind die salutationes imperatoriae begreiflicher Weise
weder bei dem Einen, noch bei dem Anderen übergangen und
ebenso haben wahrscheinlich die dem Kaiser allein zukommenden
Titel pontifex maximus und pater patriae in Z. 2 gestanden, eine Er-
gänzung, die auch mit Rücksicht auf die Gleichmässigkeit der Zeilen-
längen erfordert wird

Ist nach dem eben Gesagten die Ergänzung der Inschrift, ab-
gesehen von den letzten Zeilen, ziemlich gesichert, so wird man doch
vor dem Versuche einer definitiven Restitution sich über die Be-
stimmung des Monumentes klar werden müssen,

Die Kaisernamen stehen, ebenso wie der Name des Statthalters,
im Ablativ, nicht im Dativ, denn für die Einsetzung von curante
oder ded'cante ist weder am Ende von Z. 6, noch am Anfang von
Z. 7 Raum vorhanden und die Annahme einer zugleich an den
Kaiser und den Statthalter gerichteten Dedication ist von vorn-
herein ausgeschlossen, da eine derartige Vereinigung des Kaisers
mit Privatpersonen nur in ganz seltenen Fällen, wie z. B. bei den
allmächtigen und zu dem Kaiserhause in verwandtschaftlichen Be-
ziehungen stehenden Prätorianerpräfecten Seianus und Plautianus
vorgekommen ist. Demnach können die Namen hier nichts anderes
als die Datirung einer Thatsache oder sagen wir sofort eines Baues
bezwecken. An solchen Bauinschriften, meist die Anlage von Wegen
betreffend, in denen die Namen der Kaiser mit und ohne Hinzu-
fügung des Statthalters im Ablativ gesetzt sind, fehlt es weder in
den Donauprovinzen (C. I. L. III, 1698) ganz, noch auch in anderen
Provinzen, vorzüglich in Afrika2). Die beste Analogie bieten aber
die zahlreichen spanischen Steine aus dem J. 79 (C. I. L. II, 2477,
wo Z. 7 wahrscheinlich QykfrAis für oykhAt. zu lesen sein wird) und
80 (n. 4802—3. 4838. 4854), in denen ganz entsprechend dem Car-
nuntiner Steine der Name desselben C Calpetanus Rantius Quirinalis
Valerius Festus den Namen des Vespasian, Titus, Domitian, resp.
denen der beiden letzteren, hinzugefügt erscheint. Allerdings ist

2) Vgl. Mommsen C. I. L. VIII p. 859 in der Einleitung zu den Meilen-
steinen : „Africae fere proprii sunt miliarii cum nomine imperatoris scripto casu

sexto in aliis provinciis admodum raro reperti.....Eiusmodi titulis significatur viam

eam de qua agitur factam refectamve esse imperante eo qui nominatur.... Eodem
consilio in titulis Vespasiani, Traiani, Pertinacis imperatoris nomini primo tertiove
sextove casu scripto nomen legati subicitur casu sexto, similiterque iudicandum est de,
aris cippis miliariis cum tolo nomine, legati,"
 
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