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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 6.1882

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Toč̆ilescu, Gregor G.: Inschriften aus der Dobrudscha
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https://doi.org/10.11588/diglit.9396#0046
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dem des Commodus im J. 183. Wenn man sich für das erstere
Jahr entscheiden wollte, so würde man sowohl, da am Schluss von
Z. 3 m erhalten ist, zu der kaum zulässigen Annahme genöthigt sein,
dass M. Aurelius Caesar cos. II an erster Stelle vor seinem Mitconsul,
dem regierenden Kaiser und Adoptivvater gestanden habe, als auch
den Raum, der für die Ergänzung vorhanden ist (nach Z. 6 zu
schliessen, nicht viel mehr als 7 Buchstaben), bedeutend über-
schreiten; dasselbe würde für Z. 3 gelten, wo man m. h. m. und
dann die Namen der Consuln hineinbringen müsste. Daher ist die
obige Ergänzung gewählt; die blossen Iterationszahlen bei Consu-
laten zweier Kaiser, ohne Hinzufügung ihrer Namen, finden ihre
Analogie in anderen Inschriften (vgl. Wilmanns index p. .548—9
z. J. 202 und 248); denn an eine Datirung wie z. B. C. I. L.
III 1295 (a. 161) Iitvp. Augustis cos. zu denken, ist wenig wahr-
scheinlich , und auch die Annahme, dass nur M. Aurelius genannt
wäre, und demnach etwa zu ergänzen imp. Ant. iii. c]os., ist be-
denklich. — Z. 4 am Anfang ist sonach h(onesta) m(issione) Imp(e-
ratore) oder Aug{usto) n. zu ergänzen, demnach muss die Inschrift
unter Commodus gesetzt sein. Die Dienstzeit von 161—183 stimmt
sehr wohl; dass militare coepit dem Consulat nachgesetzt ist, da-
gegen m(issus) h(onesta) m(issione) demselben vorausgeht, findet eine
Analogie in der Inschrift C. L L. III n. 1078. — Z. 6 ist nach Ana-
logie der Inschrift n. 88 ergänzt; Julius Severus (an den berühmten
General im jüdischen Kriege unter Hadrian ist natürlich nicht zu
denken) kann etwa der Consul des J. 154 C. Julius Statius Severus
oder einer der beiden diesen Namen führenden Consuln des J. 155
sein, vielleicht C. Julius Severus, der nach seinem Consulat Statt-
halter in Syrien war (vgl. Henzen act. Arval. p. 189 s. v.). Dass
dieser General im Orientalischen Kriege nicht in unsern Quellen ge-
nannt wird, darf bei der Dürftigkeit derselben kaum als Gegenbe-
weis angeführt werden, da es sicher ist, dass eine grosse Zahl von
Generälen an diesem Kriege theilgenommen hat (vgl. Napp a. O.
S. 53 fg.). Jedoch könnte man auch an Severianus denken, der
bei Beginn des Feldzuges bei Elegeia in Armenien seinen Tod fand
(Lucian Alexand. c 27; histor. c. 21. 25. 26; Fronto princip. hist. p. 209
N.: hello Parthico utroque consulares viri duo exercitum utrique ducentes
obtruncati: Severianus quidem , Lucio ab urbe necdum etiam tum pro-
fecto; Dio 71, 2), obwohl man erwarten würde, ihn vor Statius Priscus
genannt zu sehen. Sein Gentilname ist nicht überliefert; der von
Sidonius erwähnte gallische Rhetor Severianus (auch der General
stammte aus Gallien: Lucian Alex. c. 27) hat allerdings vielleicht den
 
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