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49

Ich beschränke mich hier auf wenige, aus der neuen Revision
der Inschrift sich ergebende Bemerkungen. Demnach steht jetzt
unzweifelhaft fest, dass der Stein von Kaiser Valens gesetzt worden
ist, während man ihn bis dahin, da in der More'schen Copie am
Anfang von Z. 1 ieiivs gelesen wurde, irrthümlich auf Gallienus
(Renier), Constantinus (Mommsen) oder neuerdings auf Con-
stantius (G ardthausen) bezogen hat. Damit schwindet zugleich
das Bedenken betreffs des dem dux (Z. 7) beigelegten Clarissimates,
da Ammianus XXI, 16, 2 ausdrücklich bemerkt: nec sub eo (Juliano)
dux quisquam cum clarissimatu proveclus est; erant enim, ut nos quoque
meminimus, perfectissimi, ein Bedenken, über das auch Mommsen
(ann. d. inst. 1868 S. 433: 'siccome non vedo possibilitä di far discen-
dere questa lapide fino al secolo quarto estremo, bisogiia soddisfarsi di
questa magra scusa) sich nur widerstrebend hinweggesetzt hat. —
Ausserdem ergibt die jetzt gesicherte Lesung folgende Varianten:
Z. 1 am Ende ist nur ein Blatt, statt der bei More überlieferten
zwei Blätter. — Sodann ist Z. 2 ,Wico für Rico sicher, daher die
Ergänzung \Illy\rico ausgeschlossen. — Z. 3 am Anfang fehlt s in
der More'schen Copie; ferner ist deutlich qvinqvennaliorvm für das
bei More überlieferte ovikovinnaliorvm. — Z. 4 ist das bei More
unversehrt erhaltene primanorvm jetzt in den ersten 5 Buchstaben
durch den Bruch beschädigt; am Ende fehlt bei More das Blatt.—
Z. 5 cvre statt des dort überlieferten cvri ; das erste i in vrsicini ist
durch den Bruch beschädigt. — Z. 7 scheint schon damals be-
schädigt gewesen zu sein, da ciaiiissimo gelesen wurde.

Zunächst wird man geneigt sein, die Inschrift auf den grossen
und glücklichen Krieg zu beziehen, den Valens gegen die Gothen
in den Jahren 367 — 369 führte (Ammian. XXVII c. 4—5. Zosim.
IV, 11), um so mehr, als zwei andere Castelle an der Donau (C. I. L.
III n. 3653. 5670a) auf Befehl des Valens und seiner Mitkaiser in
den j. 370 und 371 angelegt worden sind. Demnach würde man
die am Beginn von Z. 2 erhaltenen Buchstaben \rico m fugato oder
debellato 7'ege Athan]arico ergänzen können, denn dass Athanaricus
hier den ihm eigentlich zukommenden Titel iudex geführt habe, ist
nicht gerade wahrscheinlich. Aber Bedenken erregt dagegen die An-
gabe, dass dieser burgus errichtet sei tempore felici ter quinquennalio-
mm. Valens ist im März des J. 364 zur Regierung gekommen, dem-
nach fällt sein löjähriges Regierungsjubiläum, entsprechend dem
damals üblichen Gebrauch, bereits bei Beginn des betreffenden Jahres
dieses Fest zu feiern (Eckhel d. n. VIII p. 482 'aliqui imperatores
labente anno quinto vel decimo, certe nonäum completo, quinquennalia aut

Archäologisch-epigraphische Mitth. VI. 4
 
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