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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 7.1883

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Swoboda, Heinrich: Vertrag des Amyntas von Makedonien mit Olynth
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https://doi.org/10.11588/diglit.9397#0032
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welche aus der wirklich historischen einmaligen entstanden ist.
Damit hängt zusammen, dass die bei Diodor überlieferte Gesammt-
summe von 24 Regierungsjahren des Amyntas auf die einzelnen
nunmehr getrennten Perioden seiner Herrschaft vertheilt wird; diese
Operation ist für uns von der grössten Wichtigkeit, weil sie zeigt,
dass an die Zahlen bei Diodor angeknüpft wurde, seine Liste daher
die ursprünglichste sein muss. Bei Syncellus in der allein vollstän-
digen Randbemerkung hat Amyntas 1 -j- 5 -f- 12 = 18 Jalire, dazu
geschlagen die usurpatorischen Regierungen des Pausanias und Ar-
gaios von 2-4-1=3 Jahren giebt die Summe von 21 Jahren, die
noch restierenden 3 Jahre sind dem Orestes zugetheilt, dessen Re-
gierung bei Diodor nur eine ephemere ist; die schlechten Listen
haben dagegen 18 -f- 6 + 1 = 25 Jahre, wie sie zu diesem Ueber-
sehuss kamen, wird sich unten zeigen. Der letzte Schritt endlich
zur Veränderung der ursprünglichen Liste geschah damit, dass der
früher einzige Amyntas in deren zwei gespalten wurde und der vor
Pausanias in der Königsreihe erscheinende Amyntas ein zwar gleich-
namiger, aber von dem auf Pausanias folgenden verschiedener König
sein soll: das Resultat dieser Umbildung liegt in den schlechten
Listen, speciell in den schon zu Anfang berührten Randbemerkungen
des Eusebischen Canons (rursum, iterum Ainyntas), der Excerpta
Barbari (Amyntas alius zweimal) und im XpovoYpaqpetov ffuvrouov
('AuuvTag ak\og) vor. Man könnte nun vielleicht geneigt sein, diese
Bemerkungen nicht als ursprüngliches Eigenthum des Africanus an-
zusehen , sondern ihre Entstehung in einer Eigenmächtigkeit des
Excerptors zu suchen, da sie sich bei Syncellus und Eusebius nicht
finden, bei Letzteren wenigstens nicht in den beiden Recensionen
der Series regum, auch nicht in der Anhangsliste (1, 229 Seh.), der
Excerptor der Barbara ferner entschieden willkürliche Aenderungen
an Africanus vorgenommen hat51) und auch das XpovoYpaqpeTov
ffüvTouov ein recht spätes Product ist; oder man könnte an eine
handschriftliche Corruptel denken, die hier umsomehr angienge, als
sowohl die Excerpta, wie das XpovoYpacpeiov öuvtouov in je einer
einzigen Handschrift vorhanden sind52). Wie leicht ein Schreiber
auf den Gedanken kommen konnte, die getrennten Regierungsjahre
des Amyntas als solche verschiedener Herrscher zu fassen und

51) Geizer, Julius Africanus S. 145. 154.

") Schöne, praef. zu s. Ausgabe, B. I S. XIII. XIV. XVI. Die Handschrift
des xp°v. öuvt, ist nicht mehr zu finden.
 
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