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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 9.1885

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Hirschfeld, Gustav: Das Gebiet von Aperlai: ein Beitrag zur historischen Topographie Lykiens
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https://doi.org/10.11588/diglit.12270#0206
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vorläufig — d. h. ohne eingehendere Kenntniss der griechischen
Schriftentwickelung in Lykien — nur allgemein der Kaiserzeit zu-
zuweisen wüsste. Am Schlüsse derselben wird die, wie hier vielfach
üblich, angedrohte eventuelle Zahlung einer Busse an Mupeiuv tx)
Yepouaia vorgeschrieben. Der Herausgeber hat daraus geschlossen,
dass „der Inhaber des Grabes nach dem über drei Stunden (0.)
entfernten Myra zuständig war". Er durfte weiter gehen und bündig
aus der Zahlungsanweisung nach Myra schliessen, dass das Grab
auch auf Grund und Boden von Myra stand. Ein solches Ver-
hältniss ergiebt sich meiner Ansicht nach aus den übrigen analogen
Grabschriften auf dem Boden Kleinasiens und Thrakiens9); dass es
auch hier nicht anders war, lehrt obenein eine sehr interessante
Inschrift aus dem Gebiet von Kyaneai (Leb. 1303 aus Tristomo):
der Sclave eines Mannes, der Bürger von Myra und Aperlai war,
kauft öi& xüuv ev Mupoic; dpxeiuuv von Sclaven (?) eines anderen
Bürgers von Myra den Platz eines Begräbnisses; aber die Busse
für etwaigen Grabfrevel geht an irj Kuaverrwv [Ye]pou[öia und
mit Recht: denn es ist Boden von Kyaneai, wie wir sicher wissen.
Was hätte auch unter bewandten Umständen sonst veranlassen
können, die Zahlung nach Kyaneai zu weisen?

Nur nebenher erwähne ich, dass auch wenig NNW. von Ist-
lada in den Ruinen von Hoiran Benndorf an einem aufgebauten,
besonders grossen Sarkophage die Inschrift eines Tlepolemos von
Myra aus dem vierten oder dritten Jahrhundert vor Chr. gefunden
hat. Denn aus der ersten Inschrift allein geht schon hervor, was
freilich von vornherein wahrscheinlich war, dass die mächtigste
Stadt des Gebietes sich den Besitz der ganzen Bucht von An-
driake gesichert hatte, einer Bucht, mit welcher sie eben über

9) Die gegenüber den römischen gleichartige Besonderheit der bez. grie-
chischen Grabschriften erlaubt auch eine auf sie beschränkte zusammenfassende
Untersuchung-, eine solche, die ich ein anderes Mal vorzulegen gedenke, ist auch
für die Topographie von Bedeutung und für Lykien von besonderem Interesse,
wo eigenthümliche Verhältnisse z. B. in der häufigen Angabe von öf)uo<; u. iröXi^
als Empfänger der Strafsumme (anderswo vielfach qncncot; u. xajuieiov) klar sich
widerspiegeln. Huschke, Die Multa und das Sacramentum S. 315 f. kann nicht
befriedigen. P. Vidal-Lablache hat in seiner Schrift de titulis funebribus Oraecis
in Asia Minore an die Frage überhaupt nicht gedacht. — Ich bemerke beiläufig,
dass die einzige bis jetzt anzuführende Ausnahme von dem oben im Text an-
gegebenen Verbreitungsgebiet C. I. Gr. 1933 mir eben deswegen in ihrer kephal-
lenischen Herkunft nicht ganz gesichert scheint. (Einst im Mus. Nanian. „aetatis
infimae").
 
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