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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 10.1886

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Schön, G.; Weißhäupl, Rudolf: Denkmäler aus Brigetio
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https://doi.org/10.11588/diglit.12271#0125
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FILIO - COMMVN' • AVRbUA ■ Q_
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ISSCRIBI-IN-MEMORIM.-IVSSIT

m. M(arco) Aur(elio) Flavo m{il(iti)?..... <2tt]p7(<mo) [e]t

interpetri Ge\rmanoru]m off(icii) co(n)s(?daris) et M(arco) Aur[elio
. . . .]riti? filio communi Aurelia Qu[i]aeta (?) marito et filio dulcis-
simis scribi in memoriam iussit.

Zeile 2 ist interpetri für interpreti geschrieben, genau so wie
C. I. L. III, 2880 interpetrationem steht. Leider ist die Inschrift
gerade an der interessantesten Stelle verstümmelt, doch geben uns
die Reste zum Theile einen sicheren Anhalt für die Ergänzung.
Wie aus dem Anfang von Z. 3 hervorgeht, ist Flavus im Bureau
(officium) des Statthalters beschäftigt gewesen und zwar nach Z. 2
als Dolmetscher. Nun ist nach interpetri vor dem Bruche noch ge
erhalten, nach dem Bruche am Schlüsse der Zeile m. Ohne Zweifel
steckt in diesen Resten der Name des Volkes, für welches Aurelius
Flavus interpres war. Professor Hirschfeld ergänzt Germanorum,,
das den Raum genau ausfüllt und wohl sicher das Richtige trifft.
Dass der Dolmetscher für ein Volk gewöhnlich demselben ent-
stammte, ist natürlich, und in unserer Inschrift passt das Cognomen
Flavus, das bekanntlich auch der Bruder des Arminius führte (Tacit.
ann. II, 9; XI, 16), sehr gut zu germanischer Abkunft. Interpretes
für Völkerschaften werden erwähnt in der ^Notitia dignitatum"
im Bureau des Magister Officiorum der beiden Reichshälften:
Or. XI, 52: interpretes diversarum gentium,, Occ. IX, 46: interpretes
omnium gentium. Dolmetscher in der Provinz sind uns bereits aus
Cicero bekannt: Verr. 3, 57, 84; ad fam. 13, 54; ad Atticum 1, 12,
2; 16, 11, 7. Aus Inschriften sind uns bisher nur wenige interpretes
bezeugt, wie Orelli 4204 ohne Zusatz, C. I. L. VI, 4871 (Uenzen
n. 6319) und 8481 mit dem Zusatz Aug(usti). Etwas mehr ent-
spricht unserer Inschrift eine aus Batanaea in Syrien bei Lebas-
Waddington III, 2143, welche einen epjunvea eiriTpoTruiv anführt3).

3) Man vergleiche noch hiezu eine Grabschrift aus Rom C. I. L. VI, 5207,
nach welcher zugleich mit einem Gesandten aus Phanagoria im Bosporus ein
£p|unveijc; lapjactTÜJV bestattet ist, der wohl zum Gefolge des Gesandten gehörte.

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