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Das Gegenstück zu Vejj bildet Populonia oder Populonium.
Dies steht in der obigen Liste, fehlt aber wohl fast durchgehend
in den bisher aufgestellten Listen, bei Cluver, Niebuhr, Dennis, wie
bei 0. Müller, und auch an der angeführten Stelle Mommsens heisst
es, dass Populonia sicher zu den alten zwölf Städten nicht gehört
habe. Der Grund ist, dass von den verschiedenen im Commentar
des Servius zur Aeneis 10, 152 angeführten Erzählungen von dem
Ursprünge dieser Stadt, eine sie nach der Festsetzung der Zwölf-
städte durch aus Corsika gekommene Ansiedler gegründet sein
lässt, nach den beiden anderen sie von Volaterrae gegründet oder
erobert ist. Diese Erzählungen, schliesst man, hätten nicht auf-
kommen können, wenn Populonium eine selbständige Gemeinde
gewesen wäre. Ob eine derartige Folgerung aus Erzählungen, die
für uns nur in ganz später Zeit auftreten, einwandfrei ist, kann
vielleicht bezweifelt werden, aber die Berechtigung der Folgerung
zugegeben, so gilt dies nur für die älteste Zeit. Dass aber zur Zeit
des hannibalischen Krieges Populonium selbständig und ein Glied
des Bundes gewesen sei, wie die Liste des Livius bezeugt, wird
dadurch gar nicht erschüttert. Auch wird die Selbständigkeit von
Populonium für ziemlich frühe Zeit, von den Schriftstellern abge-
sehen, durch die Münzen bewiesen. Denn wenn auch vielfach
die Zutheilung etruskischer Münzen an bestimmte Städte unsicher
ist, so kann das nicht bezweifelt werden, dass die zahlreichen
Münzen mit pupluna der mit römischer Umwandlung Populonium
genannten Stadt gehören.

Mit dem Fehlen von Veji und dem Vorkommen von Popu-
lonium in unserer Liste sind zugleich die eine der beiden oder zwei
der vier Abweichungen derselben von der durch den Begründer
der antiken Landeskunde aufgestellten erörtert worden, der auch
für diese Frage die antike Litteratur umfassend und sorgfältig ver-

^eit nicht, wohl ausserhalb derselben gestanden haben könne, spiegelt sieh in unseren
Berichten. Einerseits hielten nach Dionysius 9, 18, nachdem Veji mit Rom Frieden
geschlossen hatte, ai ur'i ueTaaxoüffcu tü? eipi'ivi? £v oeKa iröXeit; eine Versamm-
lung ab und besehwerten sich über den Einzelfriederi derVejenter, und bei Livius 5,
1, 4 war der König von Veji schon früher mit dem etruskisehen Volke (gens) zer-
fallen, quod suffragio duodecim populorum alius sacerdos ei praelatus esset. Andrer-
seits senden bei Livius 4, 23, 5 Vejenter und Falisker Gesandte circa duodecim
populos, und 7, 21, 9, nachdem das Gebiet von Veji längst römisch geworden war,
ist. von dein Gerücht die Kode coniurasse duodecim populos.
 
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