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werthet hat. Die Gluver'sche Liste, die allerdings die Zeiten nicht
scheidet, stimmt mit der unseren in zehn Namen überein; es fehlt
ihr ausser Populonium noch Volci; mehr hat sie Veji und Falerii.
Die Mitgliedschaft von Volci wird durch das Eelief von Caere be-
zeugt. Allerdings gehört dies der ersten Kaiserzeit an, und danach
ist Volci die einzige der zwölf Städte unserer Liste, für die das
benützte Zeugniss nicht wenigstens bis zur Zeit des hannibalischen
Krieges hinaufreicht. Aber dass sie schon weit früher Bundes-
mitglied gewesen ist, scheint mir sicher. Volci war in der Kaiser-
zeit, nach den übereinstimmenden Anzeichen der Litteratur und
der Denkmäler, sehr geringfügig. In früher Zeit ist es mächtig
gewesen, wie am glänzendsten der Reichthum und das Alter seiner
Nekropolen beweist; und wie 0. Müller bemerkt hat, geht seine
Stellung als unabhängiges Bundesmitglied, mindestens aber seine
Selbständigkeit, daraus hervor, dass noch 280 v. Chr. ein römi-
scher Triumph gefeiert wurde: de Vulsinierisibus et Vulcientib(us)
und dass 273 v. Chr. in seinem Gebiete die römische Colonie Cosa
angelegt wurde; vgl. Plinius n. h. 3, 51: Cosa Volcientium a populo
Romano deducta. Sicher hat demnach Volci die Stelle als eines der
zwölf populi nicht später erlangt, sondern es hat sie trotz seines
materiellen Niederganges behauptet.

Mehr hat Cluver ausser Veji, das ich schon besprochen habe,
noch Falerii; dies hat auch 0. Müller. Die Annahme von Falerii
ist schon deshalb als verfehlt zu betrachten, weil dessen Bürger,
die Falisker, überhaupt nicht etruskischen Stammes waren. Dies
wird schon in der antiken Litteratur angedeutet, und als Denk-
mäler in faliskischem Dialekt bekannt wurden (zuerst geschah es
1860), zeigte sich, dass derselbe dem lateinischen nahe verwandt ist.

Nach diesen Darlegungen könnte wohl die Zuverlässigkeit und
Genauigkeit der Liste der Zwölfstädte Etruriens, wenigstens, wie ich
ausgeführt habe, für die Zeit vom dritten Jahrhundert v. Chr. an, für
hinreichend gesichert gelten. Aber ich habe bisher etwas unerwähnt
gelassen, was meine bisherige Darstellung, wenigstens soweit das
Relief in Frage kommt, zu modificiren scheint: nämlich die Um-
gestaltung des Bundes in der Kaiserzeit, auch in Beziehung auf
den Bestand seiner Mitglieder. Das Etrurien der so und soviel
populi hat auch in der späteren Kaiserzeit fortbestanden, wie wir
aus Inschriften, die seine Beamten nennen, wissen, wenn auch
voraussetzlich ohne weitere Wirksamkeit, als die mit einem gemein-
 
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