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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Kenner, Friedrich von: Römische Goldbarren mit Stämpeln, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0022
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15

"(vollen, dass seine Thätigkeit sich auf die Marken beschränkte,
welche für Barren allein bestimmt waren. Vielmehr ergibt schon
die natürliche Forderung der damaligen Beschaffenheit der Münze
mit ihren vielen Varietäten in Bildern, Umschriften, Münzbuch-
staben und Beizeichen, dass die Combinationen derselben auf einem
amtlichen Schlüssel u) beruhten, nach welchem im Falle neuer Emis-
sionen die Zusammenstellung jener einzelnen Bestandteile des Ge-
präges vorzunehmen und mit welchem verdächtige Münzen, die zur
Untersuchung zugewiesen wurden, zu vergleichen waren, um aus
der Bichtigkeit oder aus Fehlern in den Combinationen ihre Echt-
heit oder Unechtheit zu constatiren.

Zu diesem Zwecke mussten in jedem Münzamte Beispiele
jeder Emission und jeder Serie derselben, sei es in schriftlicher
Aufzeichnung oder in Natura, am wahrscheinlichsten die Stämpel
selbst oder Abdrücke derselben, übersichtlich geordnet verwahrt
sein; anders lässt sich die schwierige Manipulation bei der dama-
ligen Einrichtung der Münze kaum denken. Vielleicht könnte man
dieses Amt als Stämpelverwahramt bezeichnen12).

Nach diesen Merkmalen wird man in dem ersten Unteramte
das des exactor auri argenti et aeris erkennen und den öfter ge-
nannten Lucianus als solchen bezeichnen dürfen. Wie in einer aller-
dings viel älteren, aus dem Jahre 115 stammenden stadtrömischen
Inschrift ein Felix Aug(usti) lib(ertus) optio et exactor auri argenti
et aeris an der Spitze der officinatores der Münze in Rom steht13),
so nimmt auch unser Lucianus auf den älteren Barren eine hervor-
ragende Stelle neben dem anderen, in den Garantiemarken ge-
nannten Beamten ein und ist späterhin nur sein Name in der Fein-
haltsmarke beibehalten worden. Auch die Anwendung des Mono-
grammes Christi als Wappen seines Amtes scheint auf ein grösseres
Ansehen des letzteren hinzuweisen, da doch dieses Symbol gewiss
als das vornehmste betrachtet werden muss unter allen, die in jener
Zeit angewendet werden konnten und auch wurden.

") Ein Beispiel hat Missong in den Münzen des K. Probus nachgewiesen.
Numism. Zeitschr., Wien, V (1873) 102 f. Vgl. darüber Mommsen in der Zeitschr.
f. Numism., Berlin, XV (1887) 251.

12) Analog ist die Thätigkeit der Sigillarii im hohen Mittelalter, Kanzlei-
personen , welche die Echtheit der Siegel an Docuraenten zu prüfen hatten. Vgl.
Du Cange s. v.

") CLL. VI 42—44.
 
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