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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Kenner, Friedrich von: Römische Goldbarren mit Stämpeln, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0030
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im Segment. Wieder ein anderes Vorgehen wird beobachtet, wenn
zwei verschiedene minderwerthige Symbole zusammen auftreten,
wie Stern und Kranz (21) oder Stern und Kügelchen (32) oder
Palme und Stern (38), alsdann stehen beide im Segment oder
beide im Feld.

Nach den allerdings wenigen Daten, die sich aus der Schrei-
bung AVGG und AVGGG, aus den Votazahlen und aus gewissen,
meist im ersten Regierungsjahre gebräuchlichen Aufschriften, wie
CONCORDIA AVGGG und PRINCIPI IVVENTVTIS (auf den Mün-
zen des Gratian), ergaben, finden wir:

das Monogramm Christi in den Jahren 368 (2), 371 (3),
378 (4) und 381 (5);

das Kreuz im Jahre 367 (8);

die Palme in den Jahren 375—378;

den Stern in den Jahren 367 (23, 36), 368 (25), 373 (19);
es sind also die meisten Symbole gleichzeitig vom Beginne der
Dreikaiser-Regierung an in Anwendung gebracht worden.

Um aus den hier vorgebrachten Thatsachen die entsprechenden
Folgerungen zu ziehen, kann vor Allem constatirt werden, dass die
Wappen, welche in den Stämpeln der Goldbarren erscheinen, nicht
bloss der Münzstätte Sirmium, sondern auch den meisten anderen
Münzstätten des Reiches eigen sind'JU). Wie auf den Barren, er-
scheinen sie auch auf den Münzen nach der Art der Einstellung
als Abzeichen zweier Unterämter, eines wichtigeren, welches durch
das Monogramm Christi bezeichnet wird und das nach meiner Ver-
muthung jenes des Exactor ist, und eines weniger angesehenen,
mit Palme und Stern bezeichneten, d. i. das Amt der Signatores.
Da diese Symbole ziemlich gleichzeitig auftauchen, müssen die ge-
nannten Unterämter in den verschiedenen Münzstätten gleichzeitig
thätig gewesen sein. Man kann daraus schliessen, dass in jener
Zeit, der unsere Barren angehören, in allen Münzstätten mindestens
die gedachten zwei Unterämter bestanden und mit denselben Wappen
zeichneten.

Die Aufnahme des einen oder anderen dieser Wappen auf die
Münze scheint aber von bestimmten Normen abgehangen zu haben,
die für einzelne Fälle verschieden waren oder verschieden gehand-
habt wurden, so dass aus dem Fehlen dieser und jener Symbole

Sie sind üben S. 17 Note 15 angeführt.
 
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