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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 12.1888

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Hauser, Alois; Schmidel, Edmund; Bormann, Eugen: Ausgrabungen in Carnuntum, [8]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12269#0159
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Aufbaues geliefert. Ist dieser Umstand für die Reconstruction sehr
ungünstig, wird er es hier noch umsomehr, als es auch schwer
fällt, in anderen römischen Bauten Analogien mit dem unsrigen
zu finden. Dass unsere Fundamentmauern als Träger eines eben-
falls aus solidem Materiale erbauten Aufbaues dienten, geht schon
allein aus ihrer Stärke von fast durchwegs einem Meter und
darüber hervor, aber wie dieser Aufbau gestaltet war, ist schwer
zu entscheiden. Wenn das Gebäude überdacht war, was wohl
kaum zu bezweifeln sein dürfte, erwächst sofort die Frage, in
welcher Weise der mittlere Raumzug, den man doch nicht als Hof
ansehen kann, also oben sich nicht offen denken darf, seine Be-
leuchtung erhielt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Theil
über die äusseren hinausgebaut war und solcher Art eine basilikale
Disposition platzgriff, d. h. nur in dem Sinne, dass der mittlere
Raumzug durch seitliches Oberlicht erhellt wurde. Die gleiche
Stärke der vier Langmauern spricht allerdings nicht dafür, es ist
aber auch gewiss schwer möglich anzunehmen, dass ein einziges
ununterbrochenes Dach das ganze Gebäude überspannte. Wird es
solcher Art schwierig, sich eine Vorstellung von der Configuration
des ganzen Gebäudes und seiner Einrichtung zu machen, so ist
auch die Entscheidung darüber, welchem Zwecke dasselbe gedient
haben mag, fast ausgeschlossen. An ein Wohnhaus oder einen
Palast im Lager für den Statthalter oder den Kaiser wäre wohl
nach der Grösse und Regelmässigkeit der Räume, nicht aber nach
deren Disposition zu denken, in gleicher Weise fehlt auch für
jede weitere Annahme, welche das Gebäude irgend in Beziehung
zu öffentlichen Acten oder feierlichen Anlässen brächte, jede Ana-
logie und Berechtigung, die einzige Vermuthung, die uns, wie mir
scheint, übrig bleibt, ist, dass das Gebäude ein grosses Magazin
für die Bedürfnisse des Lagers gewesen sei.

Noch zweifelhafter als die Bestimmung des genannten Hauses
bleibt die Bestimmung aller der Mauerzüge, welche ausser den
schon besprochenen an dieser Stelle noch aufgedeckt wurden. Dass
sich die Mauerzüge und auch die Wasserläufe zum Theil der Form
der Böschung fügen, ist wohl aus dem Plane deutlich ersichtlich.
Was aber von Alledem gleichzeitig, was zusammengehörig ist,
wage ich nicht zu entscheiden, ja es bleibt sogar die wichtige
Frage offen, ob das Lager an dieser Stelle der Umfassungsmauer
völlig entbehrte oder nicht. Parallel mit der westlichen Lang-
mauer des grossen Gebäudes, 5-35 M. davon entfernt, zieht sich
 
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