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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Bormann, Eugen: Wieder- und neugefundene römische Inschriften
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0115

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105

Wieder- und neugefundene römische

Inschriften

(großentheils nach Berichten, die an die k. k. Central-Commission zur Er-
forschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale gerichtet
und von derselben der Redaction mitgetheilt sind.)

1) Bei Herrn Dr. Philipp Zamboni, Professor an der hiesigen
Handelsakademie, der Verständnis und Begeisterung für Denk-
mäler des römischen Alterthums aus seiner römischen Heimath
mitgebracht und bewahrt hat, fand ich vor einiger Zeit eine 1*16 m
breite, 0*64 m hohe Inschriftplatte aus weißem Marmor, die er
vor vielen Jahren mit großer Mühe und großen Kosten persönlich
aus Rom hierher gebracht und in seiner Wohnung (Mayerhof-
gasse 5, 1 Tr., Th. 14) in der Wand neben dem Schreibtische
hatte einmauern lassen. Dass an der Platte der Rand zurück-
tritt, die Dicke von links nach rechts zu abnimmtl) und die
Rückseite nur mäßig geglättet ist, beweist, dass dieselbe von
Anfang an für eine Wand bestimmt war. Auf der 1*05 m breiten,
0.53 m hohen Fläcbe steht in schönen (in Z. 1 10*5 cm, Z. 2
9*8 cm, Z. 3 9 cm, Z. 4 6—5*5 cm hohen) Buchstaben:

E X D O M O
CAESARVM7ET
L 1 V I A E

ijBERTORVM • ET- SERVORVM

Die Inschrift war mir nicht unbekannt. Sie steht in einer
Reihe von Handschriften des 16. Jahrhunderts und ist zuerst von
Lipsius nach eigener Abschrift in seinem Auctarium auf S. 40
und danach bei Gruter 934, 12 gedruckt; in diesem Jahrhundert
war sie von Borghesi gesehen und nach dessen Abschrift von
Henzen in der Orelli'schen Sammlung unter n. 5363 gegeben
worden. Jetzt findet man die Litteraturangaben in Band VI des
O. I. L. unter n. 21415 zusammengestellt. Dass die Inschrift
einmal besprochen worden wäre, ist mir nicht bekannt, nur ist im
Corpus die Bemerkung zugefügt cCaesares sunt Gaius et Lucius,
filii adoptivi Augusti.3 Indes verdient sie wohl eine Besprechung.

Für diejenigen, die mit den Inschriften der Stadt Rom
einigermaßen vertraut sind, wird es ohne weitere Darlegung ein-
leuchtend sein, dass wir in dieser stattlichen Platte eine Grab-

l) Links beträgt sie etwa 17, rechts 13'5 an.
 
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