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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 13.1890

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Domaszewski, Alfred von: Studien zur Geschichte der Donauprovinzen
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https://doi.org/10.11588/diglit.12274#0147

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Partiner18) nicht ohne Beweiskraft ist für die Zugehörigkeit dieses
Gebietes zu Dalmatien.

Die Namen dieser Städte finden sich bei Schriftstellern sowenig,
wie der des Hauptortes des dalmatinischen Bergbaues, des municipium
Domav... (Srebrenica in Bosnien)19). Der Grund für die immerhin
auffallende Erscheinung, dass auch Ptolemaeus keinen dieser Orte
kennt, ist wohl darin zu suchen, dass die Entwicklung des Bergbaues
in jenen Gegenden und im Zusammenhange damit die Verleihung des
römischen Stadtrechtes an jene Orte nicht vor die Mitte des zweiten
Jahrhunderts n. Chr. zu setzen sein wird20).

Nach Ptolemaeus müsste Dalmatien sich noch weiter nach Osten
über Cacak hinaus bis in die Nähe von Belgrad erstreckt haben.
Eine Stütze könnte diese Angabe finden in den Spuren antiken Berg-
baues, welche sich noch nordöstlich von Cacak am Berge Rudnik und
in jStojnik am Kozmaigebirge nachweisen lassen21). Denn es mag
kein Zufall sein, dass bisher in den Inschriften Beamte moesischer
Bergwerke durchaus fehlen, während wir wissen, dass Srebrenica der
Mittelpunkt eines großen, Dalmatien und Pannonien umfassenden Berg-
baudistrictes gewesen ist22). Wer die Art unserer epigraphischen Uber-
lieferung kennt, wird auf ein solches Schweigen der Inschriften keine
weitergehenden Schlüsse bauen wollen23). Wir besitzen aber jetzt
ein Zeugnis, welches unwiderleglich beweist, die Grenze zwischen
Dalmatien und Moesia superior müsse sich thatsächlich in der von
Ptolemaeus angegebenen Richtung erstreckt haben. Es ist dies eine
Inschrift des illyrischen Grenzzolles aus Guberevce unweit Stojnik:
Invicto deo Ision Caes(aris) n(ostri) ser(vus) vil(icus) vectigal(is) Illyr(ici)
templum omn(i) re instruct(um) a solo p(ecunia) s(ua) f(aciendum)
c(uravit)u). Die Beweiskraft dieser Inschrift liegt in der sicheren

18) Forbiger III p. 848.

19) Vgl. arch.-epigr. Mitth. VIII S. 243.

20) Die Kaisergentiiicia der Beamten jener Städte weisen alle auf die spätere
Kaiserzeit hin. Vgl. Anm. 13 und die Inschriften im Texte; die älteste Inschrift
eines Procurators der argentaria Pannonia et Dalmatia ist aus der Zeit des Commodus,
C. I. L. III 6675, und dazu Hirschfeld, arch.-epigr. Mitth. III p. 41.

21) Für Rudnik, vgl. C. I. L. Hin. 6313, für Stojnik, Valtrovic Starinar III p. 71.
<22) In Srebrenica ist die Ehreninschrift eines procurator metallorum Pannoniorum

et Delmatiorum gefunden worden. Vgl. arch.-epigr. Mitth. VIII S. 243.

23) Die Stelle C. Th. 1, 32, 5 = Cod. Iust. 11, 7, 4 procuratores metallorum
intra Macedoniam} Daciam mediterraneam, Moesiam seu Dardaniam soliti ex curialibus
ordinari, per quos sollemnis proßigatur exactio, welche ich aus Mommsen's Aufsatz über
die Goldbarren von Sirmium kennen lerne (Zeitsch. f. Numism. XVI S. 357), scheint
mir nichts für eigentlichen Bergwerksbetrieb in Moesien zu beweisen.
) Starinar IV p. 89 (von mir nicht gesehen).
 
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