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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 14.1891

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Premerstein, Anton von: Epigraphisches aus Steiermark und Krain
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https://doi.org/10.11588/diglit.12275#0091
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(drapierter Brusttheil) aus weißem Marmor, der linken Hälfte eines
weiblichen Kopfes mit bemerkenswerther Haartracht, wohl gleichfalls
von einer Porträtbüste herrührend, aus gröberem Material und einer
kleinen Aschenurne ohne Deckel aus röthlichem Marmor. Der Stein,
von welchem ich durch gütige Mittheilung des Herrn Dr. S. Frankfurter
Kunde erhielt, befindet sich gegenwärtig in den Gartenanlagen vor
dem genannten Hause an die Mauer angelehnt; die gleichzeitig mit
ihm gefundenen Antiken verwahrt der Besitzer in seiner Wohnung.
Derselbe beabsichtigt, den ganzen Fund käuflich an das Grazer Joanneum
abzutreten.

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Delphin Delphin

Securitati perpetu(a)e. lulius Secundinus vi(vus) fec(it) s(ibi) et
Priscill(a)e A[u]re[li(a)]e con(iugi) et Romaniae CatuUin(a)e co(niugi)
o(bitae) fajn(norum) XXV et Iuli(a)e Secundinae sorori et Aurae(lio)
Secundino fil(io).

Durch einen in der Copie angedeuteten alten Riss zu Anfang
von Z. 3 und 4, welcher gleichzeitig mit der Anfertigung der Inschrift
ziemlich mangelhaft geflickt wurde, sowie durch eine im Beginne von
Z. 3 vorgenommene Correctur ist die Lesung an dieser Stelle etwas
schwierig geworden. Nach den sichtbaren Resten ist Z. 3 zu Anfang
sicher ein AVREHE beabsichtigt gewesen [vgl. den Namen des
Sohnes Z. 4 Aurae(lio) Secundino]; doch scheint der Steinmetz statt
des V ursprünglich einen Buchstaben mit zwei geraden Hasten, etwa
ein N, gesetzt zu haben, von welchem noch Spuren vorhanden sind,
und ebenso stand an der Stelle des darauf folgenden R zuerst sicher
ein N, welches dann in ein E, von dem noch der untere Querstrich
genau wahrnehmbar ist, und endlich in ein R corrigiert wurde. Außerdem
bemerkt man vor dem E«cON deutliche Spuren eines getilgten V,
über welchem noch der Rest eines Querstriches, wie er bei Zahlen
angebracht zu werden pflegt, erkennbar ist. Nach alledem hat es den
Anschein, als hätte der Steinmetz zuerst irrthümlicherweise ANN-XXV
eingehauen, welches eine Zeile später (Z. 4) zu stehen hatte, und dieses
dann in AVREZ^E verbessert. Das N im Anfange von Z. 4 dürfte
ehedem mit A zu einem N ligiert gewesen sein. Übrigens ist die
Lesung auch hier in der Hauptsache unzweifelhaft.

2. C. I. L. III 5311. Tafel mit Rand aus s. g. Bacherer Marmor,
h. 0-67, br. 0-555, dick 0-14; das Inschriftfeld ist h. 0-555, br. 0-42;
 
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