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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 14.1891

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Kubitschek, Wilhelm: Römerfunde aus Klosterneuburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.12275#0122
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Die zweite Grabschrift wurde Mitte October gefunden. Sie be-
findet sich auf weißem Sandsteine in besserer Schrift des zweiten Jahr-
hunderts. Da der Steinmetz, der aus dem antiken Grabsteine die
Quader für den Bau herstellte, denselben gerade in der Fußlinie der
über Z. 1 befindlichen Zeile brach und abarbeitete, war von derselben
keine sichere Spur zu gewinnen. Ebensowenig kann ich entscheiden,
ob unter Z. 5 der Text sich fortgesetzt hat. Der Rest (0-40 h., 034
br., 0'22 d.) lautet:

Ich habe in Z. 5 geschrieben, was der Steinmetz wirklich schreiben
wollte. Thatsächlich hat er, wo jetzt CL steht, ursprünglich V; gesetzt,
dann den ersten Strich von V und die beiden oberen Querhasten von
E fast ganz, den zweiten Strich von V wenig gut getilgt, O auf die
Rasur gesetzt, so dass es mit dem übrig gelassenen unteren Querstrich
von E sich zu GL, das ein Q_ersetzen sollte, verband. Auch V:, das
der Steinmetz, nachdem er den Fehler bemerkt hatte, neben Q_
setzte, steht auf einer Rasur. Punkte sind außer vielleicht nach D
in Zeile 1 überhaupt nicht vorhanden gewesen. In Z. 1 möchte ich
eher die Heimat als Pronomen und Gentile vermuthen: also d(omo)
PerfinthoJ. Für die Restitution der folgenden Zeilen sind zu wenige
Anhaltspunkte gegeben; die Zahl der Jahre, Monate und Tage in
Z. 3 f. kann ebensowohl mit qui vixit als mit militavit1) eingeleitet
gewesen sein, im letzteren Falle folgte die Angabe des erreichten Lebens-
alters wohl erst nach Z. 5, in ersterem Falle aber stand nach dies XI
in Z. 4 vielleicht et [milit. ann . . .], eher aber folgte der Name des
Stifters des Grabsteines, z. B. Tefrentius] Kar(us), equefs . . . Da, wie
bereits bemerkt, die Punkte fehlen, kann überdies in Z. 5 ebensowohl
nach und AR als nach FAR zu interpungieren sein; möglicherweise
haben wir dann Z. 4 f. tefsserariusj und Z. 5 k(ustos) ar(morum)
equefs. . .], welche Nominative mit militavit ann. XVII. .mens. .
dies XI zu verbinden wären. Dass Z. 5 kar(a)e, qu(a)e und dem

*) Vgl. ähnlich umständliche Zeitangaben der Soldatenzeit beispielsweise
C. I. L. XII 3182 die Grabschrift eines [mil. leg.] XX Britannic, ben. [proc. f] Aug.
militavit annos X. . . mens(es) VII dies XXV, vixit ann. XXI mens. V dies XXVI oder
C. I. L. XI 1438 ein vexillarius coh. II vig., milit. ann. VI men. VII dies XVilli, vix.
ann. XXVII u. a. m.

5

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S E\F RC
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KARE OSE
 
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