Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

DOI Artikel:
Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [1]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0048

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
durchschnitten wurde, oder ob sie sich über mehrere genau an einander
anschließende Platten erstreckte. Dass sie sich an einer Baulichkeit
befand, ergibt in jedem Fall, wie ich sofort angeben werde, der Inhalt.

Die Buchstaben, die eine sehr sorgfältige schöne Schrift zeigen,
nehmen allmählich an Größe ab. Der Buchstabenrest in Z. 1, den ich
nach Entfernung des Kalkes gefunden habe, lässt für den ganzen
Buchstaben auf eine Höhe von etwa 18 cm schließen. In Z. 2 ist die
Buchstabenhöhe 14 cm, in Z. 3 11*5, in Z. 4 9, in Z. 5 7*5.

Meine Abschrift lautet mit Hinzufügung der jetzt nicht erhaltenen,
aber aus der Abschrift des 16. Jahrhunderts bekannten Buchstaben,
die ich durch liegende Schrift unterscheide, so:8)

S • TRI BPLEBIS- PR

TIBERI S-E X- S-CoPRO
ET-BITH YN IA-ET-LEGATVS

5 nto ! ! ! ! ! ! i v s sit

An dem jetzigen Anfang von Z. 5 ist, was man früher übersehen
hat, die ursprüngliche Schrift ausgemeißelt, die dem Baume nach aus
5 bis 6 Buchstaben bestanden haben muss. Darnach stand sicher zum
Schluss da [testamejnto [fieri] iussit, und es befand sich die Inschrift

auf einem in Folge letztwilliger Verfügung desjenigen Mannes errichtete
Bau, dessen Name nebst Angabe der Amterlaufbahn die Inschrift mi
Ausnahme der Schlussformel ausmachte.

Zu Anfang sind die beiden ersten Buchstaben (C und S) zunächs
unverständlich; das Folgende trib(imus) plebis? pr(aetor) beweist, das
die Persönlichkeit dem Senatorenstande angehörte und ihre Amter
hier in chronologischer Folge aufgezählt waren. Von dem zuletzt an-
geführten und folglich zuletzt bekleideten Amte ist oder war erhalten

EX-S-C-PRO.....ET-BITHYNIA-ET-LEGATVS....., das

ist ex s(enatus) c(onsulto) pro..... [procincia Ponto] et Bithynia e

legatus..... Die weitere Ergänzung ist unsicher, aber man erkenn

ein auf die Provinz Pontus-Bithynien sich beziehendes Amt, bei de
in ungewöhnlicher Weise die Bestellung auf Grund eines Senats
beschlusses mit der Benennung als legatus verbunden war. Von einer
derartigen Stellung kennt man bisher meines Wissens einen einzigen
Fall und gerade bei der genannten Provinz. Es ist derjenige des

8) Gedruckt ist sie mit einigen Ergänzungen und Bemerkungen C. XI 5272.
— In Z. 1 ist vielleicht vor dem eine Spur des unteren Endes einer geraden
Hasta zu erkennen. — In Z. 3 ist der Stein nach dem C beschädigt und war es
vielleicht schon, als die Inschrift eingegraben wurde.
 
Annotationen