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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Premerstein, Anton von: Eine Votivinschrift aus augustischer Zeit
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0093

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dass die vorliegende Dedieation mit dem Gottesdienste der von Augu-
stus neu organisierten Vici im Zusammenhang steht. Die Consuln C.
Caesar und L. Aemilius Paullus (Z. 14) sind die des ersten Halbjahres
754/1 n. Chr. Die Aera des Vicus beginnt also in dem ersten Se-
mester des Jahres 74.6/8 n. Chr. Was den Tag des Jahresanfanges
betrifft, so könnte man dabei einerseits an den 1. Mai als ein Haupt-
fest des compitalen Cultes (vgl. Marquardt-Wissowa St. V. III2 S. 206
A. 3), andererseits an das Kalenderneujahr am 1. Januar denken. Für
letzteres Datum spricht außer den im Folgenden beigebrachten Wahr-
scheinlichkeitsgründen auch der Umstand, dass man entsprechend dem
oben S. 80 über das Gebet für die gentes Bemerkten bei der Datie-
rung nicht beträchtlich über den 1. Januar 754/1 hinausgehen darf,
indem der armenische Krieg des C. Caesar schon damals im Stillen
vorbereitet war und sicher schon in den ersten Monaten dieses Jahres
eröffnet wurde.

Durch diese chronologische Bestimmung wird unsere Urkunde wich-
tig für die genauere Einsicht in das Detail der großen administrativen
Reform des Augustus, die in der Wiedererrichtung der Compita und
Vici und in der Regionaleintheilung der Hauptstadt gipfelt. Dio Cas-
sius 55, 8, 6 ff. berichtet über dieselbe zu Ende seiner Schilderung der
Begebenheiten von 747/7 und setzt sie in ursächliche Verbindung mit
einem großen Brande jenes Jahres. Da die Praetoren, Aedilen und
Volkstribunen, denen die einzelnen Regionen zugelost werden sollten,
erst um das folgende Neujahr neu antraten, so wird wohl anzunehmen
sein, dass die Eintheilung in Regionen erst mit dem 1. Januar
748/6 in rechtliche Giltigkeit trat und dass daher erst zu jenem Ter-
mine die Compita in sämmtlichen Vici fertig gestellt sein mussten.
Andererseits wissen wir, dass die Wiederherstellung derselben mehrere
Jahre in Anspruch nahm, indem nicht alle Vici von demselben Zeit-
punkte datieren, sondern als Ausgangspunkt der Jahreszählung bald das
J. 742/12, bald 745/9, bald wieder 747/7 oder 748/6 (vgl. C. I. L. VI
343. 761) erscheint; vgl. die Zusammenstellungen bei Marquardt-Wissowa
St. V. III2 S. 206 A. 5 und die Note der Herausgeber zu C. I. L. VI
454. Derselbe Beginn der Aera wie in unserer Inschrift ist vermuth-
lich für C. I. L. VI 451 von der benachbarten Tiberinsel anzunehmen;
ältere Abschriften bieten hier zu Ende der jetzt beschädigten dritten Zeile
ANNI-CVBII, ANNI-CVLII, was unzweifelhaft in ANNI-CVIII
zu corrigieren sein wird; darnach läuft auch hier annus 1 des Vicus
noch zu Ende des J. 746/8.

Uber den Antrittstag der ersten Beamten der betreffenden Vici
belehren uns einige zeitlich nicht genauer bestimmbare Dedicationen,
von denen VI 128. 283. 445 magistri qui k(aJendis) Augustis primi

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