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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 15.1892

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Heft 2
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Wilhelm, Adolf: Proxenenliste aus Histiaia
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https://doi.org/10.11588/diglit.12272#0136

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des dritten Jahrhunderts, mit größter Wahrscheinlichkeit, dass es schon
viel früher dem Bunde angehörte. Dass das kleine Larisa demselben
schon in der ersten Zeit seines Bestehens beigetreten sei, wird aus seiner
Lage in der nächsten Nachbarschaft von Dyme gefolgert werden dürfen.

Wertvoller ist dass einige der in der Inschrift genannten Personen
sich, wie ich glaube, auch anderweitig nachweisen lassen. Vor allem der
unter den Archonten an erster Stelle genannte Outujv &k TTpujTdou. Obgleich
der Name in Nordeuboia nicht ungebräuchlich gewesen zu sein scheint,12)
meine ich doch nicht zu irren wenn ich diesen <t>uTwv mit dem iden-
tifiziere, welcher in einer der Soterieninschriften als Vertreter von
Histiaia unter den Hieromnemonen aufgeführt wird (Wescher-Foucart,
Inscriptions recueillies a Delphes 3): Em 'ApKTTcq-öpa dpxovioc; — iepo-
uvnuovouvTUJV AituuXüuv — AeXcpujv — clö"naiewv 0utwvo<;. Die früher
strittige Frage, welcher Zeit diese Inschriften angehören, ist durch Emil
Reischs eindringende Beweisführung De musicis Graecorum certaminibus
88 ff. zu Ungunsten der zuletzt noch von Dittenberger (Sylloge 404)
vertretenen Ansicht, dieselben seien dem Anfange des zweiten Jahr-
hunderts zuzuweisen, dahin entschieden worden, dass sie ungefähr in
die Zeit zwischen 275 und 255 v. Chr. zu setzen sind.

In dem Proxenos Geoöuupoc; AauoHevou 'HpaKXeurrnc; erkenne ich
den Vater des AauöHevo^ öeoöuupou cHpaK\eu)Tn.c; — aus Herakleia am
Oeta — der in der Inschrift über Melitaia und Perea (Cauer, Delectus2
239, S. d. gr. D. I 1415) unter den Zeugen des Vertrages genannt
wird. Uber die Zeit, aus der diese Urkunde stammt, hat zuletzt W. Feld-
mann in seinen Analecta epigraphica ad historiam synoecismorum et
sympolitiarum (Diss. Argent. IX 206 ff.) gehandelt; sie gehört seinen
Ausführungen nach in die Jahre zwischen 240 und 212 v. Chr. Der
durchaus nicht mehr hellenistische Charakter der Schrift, die ich nach
einem von Dr. Lollings Hand gefertigten Abklatsch im athenischen In-
stitute beurtheilen kann, wird m. E. rathen, die Inschrift dem Ende
dieses Zeitraumes zuzuweisen.13) Als Lebenszeit ergibt sich für Da-
moxenos'Vater Theodoros ungefähr die Mitte des dritten Jahrhunderts.

12) Er findet sich auch in der Inschrift vom Artemision Z. 9.

13) Auf Grund dieses Abklatsches und einer Abschrift, welche Botho Graef
im Frühjahr« 1891 von dem Steine genommen und mir freundlichst überlassen hat,
gebe ich nachstehend einige Berichtigungen des Textes der Inschrift. Den bisherigen
Abdrücken liegen zu Grunde die Abschrift Ussings Inscriptiones ineditae 2 (darnach
Le Bas 1179) und der von ihr unabhängige Abdruck Rangabis' A. H. 692 nach einer
nicht ganz vollständigen Abschrift und einem Abklatsche. Z. 8 m xov "Ehnios,
nicht anb tov wie Ussing gibt- Z. 15 die beiden ersten Buchstaben völlig er-
halten. Z 17. 18 K A I E | X 0 N T C I. Bis Z. 18 ist der Inschrift nach B. Graefs
Bemerkung stellenweise modern nachgeholfen. Z. 26 zu Ende nach ntvte freier
Raum für etwa fünf Buchstaben unbeschrieben gelassen. Z. 33 zu Anfang P A N
 
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