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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 17.1894

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Bormann, Eugen: Die Grabschrift des Dichters Pacuvius und des L. Maecius Philotimus
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https://doi.org/10.11588/diglit.12276#0251

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238

von Gellius finden, dass alle drei Epigramme von den Dichtern selbst ver-
fasste Grabschriften seien: dies sei von Varro für das Epigramm auf Paeuvius
angegeben und von Gellius irrig auf die beiden andern übertragen worden.
Ich will auch gar nicht behaupten, dass das falsch sei, nur fehlt es, die
Herkunft aus einem derartigen literarischen Werk zuzugeben, an einem
rechten Grund für die Annahme, das Epigramm sei die wirkliche
Grabschrift.15) Und einiges spricht dagegen. Abgesehen von dem allge-
meinen Bedenken, ob es glaublich sei, dass einerseits in älterer Zeit
die Kömer die Inschriften auf Gräbern für literarische Zwecke abge-
schrieben hätten und in solchem Umfang, dass man auch die eines
in so weiter Entfernung Gestorbenen in Pom kannte, andrerseits dass
in jener Zeit, da Tarent eine fast völlig griechische Stadt war, ein
dort Lebender, auch wenn er in lateinischer Literatur sich ausgezeichnet,
eine Grabschrift in lateinischen Versen erhielt,16) ergibt sieh durch meine
1 Matte der Text der angeblichen Grabschrift des Paeuvius als ein etwa
in der Zeit zwischen Sullas und Ciceros Tod für Grabschriften in Horn
gebräuchliches Schema. Auf dieselbe Zeit weist auch die feine Be-
merkung Büchelers, dass die Grabschrift des Praeco Granius wegen
der Fortbildung des Typus des Pacuv-Epigramms l7) der nächstfolgenden

15) Es würde nicht einmal viel besagen, wenn Varro selbst die Elogien, die er
im literargeschichtlichen Apparat vorfand, aus Mangel an Kritik für wirkliche Grab-
schriften gehalten hätte. Will man derartiges ihm nicht zutrauen, so Hessen sich für
das Missverständnis des Gellius mancherlei Ph'klärungen denken. Möglich und etwa
ebenso glaublich wie die oben angegebene wäre unter andern folgende. Nach dem
früher Ausgeführten behandelte Varro an derselben Stelle mit den Dichtern Naevius,
Plautus, Paeuvius auch den Ennius. Wenn er nun bei diesem das uns aus Cicero
(Tusc. I 34 und 117, vergl. Cato maior 73) bekannte Epigramm

• Nemo >iie lacrimis decoret neque funera fletu

faxit! Cur? Volito vivos per ora virum.

zugefügt und bemerkt hätte, dass es der Dichter selbst für sein Grab bestimmte,
oder auch nur dies von Gellius als selbstverständlich angenommen wäre, so wäre die
Übertragung auf die übrigen nicht auffallend.

1G) Dies wird dadurch nicht wesentlich geändert, dass im Jahre 133, also etwa
kurz vor dem Tode des Paeuvius, Tarent eine colonia civium Eomanorum maritima,
mithin eine stehende römische Besatzung erhielt.

11) Der Vers 4 des Schemas ist wenig verändert: tantum est. hoc völuit ne'sciüs
ne esse's, vale! Vor dem vorangehenden für den Namen des Verstorbenen bestimmten
Vers, hier praecönis Öli Gräni sunt ossa heic situ, ist ein Vers mit dem Lobe des
Verstorbenen eingeschoben: pudentis hominis frügi cxim magna fide. Die beiden
ersten Verse haben nur im allgemeinen den gleichen Inhalt, der Aufforderung an
den Vorübergehenden

rogat üt resistas höspes, te hie tacitüs lapis,

dum oste'ndit, quöd manddvit, quöius umbrdm tegit.
 
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