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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 18.1895

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Szántó, Emil: Zur Politik und Politie des Aristoteles
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https://doi.org/10.11588/diglit.12277#0165
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Scheidungen und der Theil der Verwaltung-, der der Volksversammlung
auch im guten Staate vorbehalten bleiben muss, gemeint sind, ein relatives,
insoferne die von ihm geschilderte Verfassung- mehr Dinge der Volks-
versammlung überlässt, als ihr gebären. Schuld an dieser Entwicklung
der Sachen, an der Entwicklung der extremen Demokratie, obgleich
unbewusst, trägt nach derPolitie6) gerade der als gemässigt gepriesene
Solon, indem er die Volksgerichte dem gesammten Volke zugänglich
machte. Zwar diese Thatsache selbst billigt Aristoteles gewiss. Aber er
bekennt, dass nach der M e i n u n g einige r das Volk gerade durch
diese Einrichtung erstarkt sei, zupioc yäp cov 6 oy(;j.oc njs (Jwj^ou xoptog
liyvsTca ryjs rcoXiteiag. Auch diese Bemerkung stimmt auffällig mit einer
Stelle der Politik,7; wo von Solon behauptet wird, er habe dem olig-
archischen Element des Staates, dem Areopag, und dem aristokratischen,
den Wahlämtern, ein demokratisches, die Volksgerichte, hinzugefügt
und so die Herrschaft des Volkes etabliert. Deshalb werde Solon von
einigen getadelt, weil er dadurch die oligarchisch-aristokratischen
Elemente gestört habe xopiov jrot*^aavTa ro 5i%d<3r/]piov 7cavtö)v, xXYjpcötov
ov. Dieses Gericht sei erstarkt (loyoasv) und dadurch allmählich die
Demokratie entstanden. Es ist genau derselbe Gedanke wie in der
Politie, wo er sagt, dass das Volk durch die Gerichte erstarkt sei
(la^o^svat). Dieselbe Übereinstimmung findet sich ferner bei der Be-
sprechung von Solons socialer Stellung. In beiden Schriften betont
Aristoteles, dass Solon aus dem Mittelstande hervorgegangen sei, und
in beiden auch, das der Beweis für die Zugehörigkeit des Gesetzgebers
zu dieser Classe aus seinen Gedichten erbracht werden könne (tcoX.
"Axh V, 3 fjV 5' 6 EöXwv .... töjv usawv, wg . . . . v.y.l abzog h toloSe volq
-otfj'^aG'.v [xaprapsT und Pol. VI (IV) 9 p. 1296 a 10 ... . twv piacov
tuoXitcöv. XöXojv Ts yap mt tooTwv (SyjXgi o1 ix Tcor/jasä)?) ....

Eine politische Anschauung wird in der Politie auch bei Be-
sprechung der Wirksamkeit des Theramencs ausgesprochen. Theramenes
wird gegen die Anschuldigung in Schutz genommen, dass er jede Ver-
fassung gestört habe und gerühmt, dass er vielmehr versucht habe, unter
jeder Verfassung seine staatsbürgerlichen Pflichten zu erfüllen, indem
er nur bestrebt war, die Verfassungen innerhalb der Schranken des Ge-
setzes zu halten. Unter jeder Verfassung seine Pflicht zu thun, wäre
aber Sache eines guten Bürgers.8) Über den Begriff eines guten Bürgers

6) itoX. 'A*. IX, 2.

7) Pol. II 8 p. 1274 a 3.

8j iüoX. 'A9-. XXVIII fin. Soxec Zz xol<; u.rj rcapEpyu>$ ärcöe>a:vofjivcu<;, ob% tocrcsp
aöxov SiaßäXXouat rcaaas x&q izoikiz&iaq xa-raXuetv, öjjm rcäaa^ Tcpoäys'.v Stög [mj&bv uapavo-
jj.Gisv, cü; Suvafjievo? TtoXiisuEafra'. xaxd rcocaa^, GTiep iottv äyaö'o'j jcoXttou s'pyov, napavo-
[j.ou^a:; o'j atjyyojpt.ov aXX' äüEyö'av&fjLsvos.

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