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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 19.1896

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Bormann, Eugen: Inschriften aus Umbrien, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.12266#0128
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118

der einfache Ausdruck nataMs (illius) eintritt, darauf supplicatio mit dem
Namen einer oder mehrerer Gottheiten.5) Es ist das bisher einzig da-
stehende Verzeichnis der feriae eines italischen Municipiums, jährlicher
Erinnerungsfeiern glücklicher Ereignisse, das sich an die vom Senate
für Horn beschlossenen Feriae anschliesst, aber doch selbständig ist.

Mommsen nennt es in der oben angeführten Besprechung in der
Überschrift cdas augustische Festverzeichnis in Cumae' und in Z. 1 'das
Verzeichnis der Festtage des Augustustempels in Cumae', aber die von dem
früheren Herausgeber Kellennann herrührende Annahme einer Verbin-
dung mit einem Tempel des Augustus ist wohl unbegründet. Diese
nationalen Festtage beziehen sich allerdings ausschliesslich auf Augustus
und seine Familie, aber, wie sie ursprünglich fast alle für Rom be-
schlossen worden sind, wo es überhaupt keinen Tempel des Augustus
gab, so werden, auch wenn es einen solchen in Cumae gab, die ange-
gebenen religiösen Feierlichkeiten keineswegs in oder bei diesem statt-
gefunden haben. Dass Mommsen Kellermanns Annahme beibehielt, hängt
damit zusammen, dass auch ihm als Neujahr des Verzeichnisses der
Tag erscheint, an dem Augustus zum erstenmale das Consulat angetreten
hat. der 19. August. Die Feier dieses Tages steht nämlich in der jetzt
ersten Zeile der Platte, die möglicherweise überhaupt die erste war,

X1III /,-. Septembr. eo die Caesar pri\mnm consulutum hi\iit . . .

Die drittletzte Zeile aber enthält die Feier des 24. Mai als Geburts-
tag des Germanicus

Villi k. Inn. natalis Gcrmanici Caesaris. supp]licatio Vestac

und von den Resten der beiden jetzt letzten Zeilen, die möglicherweise
die letzten der Tafel Überhaupt waren

hat Mommsen die vorletzte zur Geburtstagsfeier des divus Julius ergänzt
am 12. Juli

IUI id. Iitl. natalis divi Iuli. supplicatio Iov]i, Marti idtori, Vencri [ge-

während er für die letzte keine Ergänzung vorschlägt. Er schliesst
S. 638: „Deutlich also ist das Verzeichnis geordnet nach dem Jahr
des Gottes, dessen Cult es regelte, das heisst nach dem augustischen Fest-
jahr, so dass es zwar dem bürgerlichen Kalender folgt, aber sein eigenes

5) Nur zum 23. September, dem Geburtstag des Augnstus, steht vor sup-
plicatio noch hnmoldtio Caesari liostia.

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