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pr. prov. Pann. super. T. Iulius Iülian. trib. coli. prim. Tann, praesidi
optim. Da die Coli. I Ulpia Pannoniorum miliaria, deren Tribun ihm als
-praesidi die Inschrift setzt, im 2. Jahrh. in Pannonia superior lag,79) so
muss Macrinus nothwendig diese Provinz verwaltet haben.80) Eine zweite
fast gleichlautende Inschrift (C. V 4344) nennt ihn cos., XV vir. sacr.
fac., pr., leg. Aug. pr. praet. prov. Pannon. inferior. Die Annahme, dass
in beiden Inschriften dieselbe Provinz genannt sein müsse und dem-
gemäß in der einen von ihnen ein Versehen des Concipienten oder Stein-
metzen stattgefunden habe,81) ist durch nichts begründet. Beide Inschriften
nennen nur die zur Zeit, wo sie abgefasst wurden, jeweilig höchsten
und letzten von Macrinus bekleideten Ämter; die erstere das Consulat
mit dem offenbar gleichzeitig verliehenen Priesterthum und darauf die
consularische oberpannonische Legation, die zweite die Prätur,82) die
prätorische Statthalterschaft von Pannonia inferior und das Consulat,
welches Macrinus gleich nach oder wahrscheinlicher während dieser
Statthalterschaft83) übertragen war. Macrinus wird also wie Neratius
Priscus, Pontius Laelianus, Iallius Bassus, Claudius Claudianus (s. S. 36 f.)
Pannonia inferior vor, Pannonia superior nach dem Consulat verwaltet
haben. Wenn die sehr einleuchtende Vermuthung Borghesis (Oeuvr. VI 65),
dass in der Stelle v. Albini c. 2 das sicher verderbte Xonium Murcum
in Xonium Macrinum zu verbessern sei, das Richtige trifft, so wird da-
durch die in der Inschrift V 4344 bezeugte unterpannonische Statt-

79) Die auf unterpannonischem Gebiet gefundenen Ziegelstempel der Cohorte
(C. III 3756) werden der Zeit nach Caracalla angehören, in welcher der nordöstliche
Theil von Pannonia superior samint den dort stationierten Truppentheilen zur unteren
Provinz geschlagen war; wahrscheinlich hat die Cohorte von jeher eines der dortigen
Castelle innegehabt (vielleicht Salva?).

80) Denn aus der Zeit nach Caracalla. für welche diese Schlussfolgerung un-
zulässig wäre, können die Inschriften des Macrinus keinesfalls stammen.

81) Liebenam S. 333.

82) Wenn die Buchstaben PR am Schlüsse von Z. 3, wie es das weitaus Wahr-
scheinlichste ist, als Sigle für pr(aetori) und nicht etwa für pipjmli) r{omani) (vgl.
z. B. den ang(ur) p(opuli) r(omani) Quirüium C. VI 1449) aufzufassen sind, so darf
in der Erwähnung dieses Amtes auch ein Hinweis darauf gesehen werden, dass die
folgende Legation vor dem Consulat angetreten ist; in einer Inschrift, welche sonst
nur consularische Ämter aufzählt, hätte die Prätur nicht genannt werden können
wie sie denn auch thatsächlich in der anderen Inschrift 4343 fehlt.

83) Gegen Ende des 2. Jahrh. sind die prätorischen Legaten der Kaiserprovinzen
öfter noch in dieser Stellung zu Consuln ernannt worden, z. B. Q. Anicius Faustus
leg. prop. leg. III Aug. als Consul C. VIII 6. 2553. 10992. 17871 (zwischen 198 und
201); P. Furius Saturninus leg. pro pr. Baciae cos. C. III 1178 (um 161); schon
unter Pius P. Pactumeius Clemens, C. VIII 7059, als legatus Ciliciae; auch der unter-
pannonische Statthalter Q. Caecilius Rufinus Crepereianus, der sich C. III 10407.
10415 cos. leg. Augg. pr. pr. nennt, wird so aufzufassen sein.

Arohäologiseh-epigraiihische MlttbeUnngen XX, 1. 3
 
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