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Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich-Ungarn — 20.1897

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Swoboda, Heinrich: Epigraphisch-historische Beiträge
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https://doi.org/10.11588/diglit.12267#0149
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einander folgen. Nun steht Poteidaia an der Spitze und daran schließen
sich die Gründungen im Nordwesten, im ionischen Meere: Leukas,
Anaktorion, Amprakia; es ist aber bekannt, dass das zeitliche Verhältnis
der Entstehung dieser Colonien gerade umgekehrt ist, da Poteidaia erst
durch Perianders Sohn Euagoras angelegt wurde, während die nord-
westlichen Colonien bereits Kypselos' Sohn Gorgos ihre Entstehung ver-
dankten.123) Aber auch was Domaszewski über die Staaten sagt, „welche
sich der Leitung Athens unterordneten", steht nicht in Einklang mit
unserem sonstigen Wissen. Es ist nicht ganz klar, was er damit meint:
nach S. 183 und 186 scheint es sich um diejenigen Staaten zu handeln,
welche innerhalb des panhellenischen Bundes unter der Hegemonie
Athens zur See standen. Von einer Hegemonie Athens zur See kann
vor der Bildung des delisch-attischen Seebundes im AVinter 478/7 (vgl.
Aristoteles 3At>/,v. JtoX. c. 23, 5) 124) nicht gesprochen werden, da bis
dahin die Hegemonie im Kriege gegen die Perser sowohl zu Wasser
als zu Lande ungethcilt in den Händen der Spartaner lag.125) Soll
also dieser Gesichtspunkt einer Zusammenfassung der unter Athen zum
Seebund vereinigten Staaten in der Gliederung unserer Urkunde zum
Ausdruck gekommen sein, so war damit in deren Fassung ein Moment
hineingetragen, welches erst den Verhältnissen nach Abschluss des
Krieges — oder wenigstens nach der Mykaleschlacht — entstammt und der
Zeit der durch das Denkmal verherrlichten Thaten (480, 479) nocli
fremd war. Man darf aber weiter es als wahrscheinlich ansehen, dass
zur Zeit, da die See-Hegemonie auf Athen Ubergieng, das plataeische
Weihgeschenk nicht bloß vollendet, sondern auch bereits mit dem spä-
teren Epigramm und dem Verzeichnis versehen war.126) Nach der Über-
nahme der See-Hegemonie durch Athen fielen nun diejenigen Staaten,

123) Vgl. Oberhummer a. a. 0. 73 ff.; ferner Duncker, Gesch. des Alterthums
VI 5 43 f. 50, Busolt, Griech. Gesch. 2 I 641 ff. 650 ff., Eduard Meyer, Gesch. des
Alterthums II § 394. 395.

««) Dazu Busolt, Griech. Gesch. III 1, 69 ff.

125) Herod. VIII 3 und die Ausführungen bei Busolt, Laked. I 414 ff.

12°) Uber die Zeit, aus welcher die jetzige Inschrift der Schlangensäule stammt,
herrscht keine Übereinstimmung. Frick 1. 1. 530 setzt sie noch in das Jahr 479 (so
auch Roberts, Introduction to Greek Epigraph}' I ad n. 259), was Dethier und Mordt-
mann 1. 1. 20 ff. mit Recht abgelehnt haben, die ihrerseits bis zum Jahre 476 v. Chr.
heruntergehen (ebenso Kirchhoff, Studien zur Gesch. des griechischen Alphabets 1 153
bis zur Ol. 76); doch ist dies mit Thukydides' Ausdrucksweise (I 132, 3 tö jiiv ouv
IXsftirrJ ol Aaxe3aip.oviQ'. E^ExrjXa'iav süilu? tote ouro toO ■cpir.oooq toöto xtfc.) nicht ver-
einbar, auch wenn, wie beide Gelehrte wollen, das Denkmal erst im J. 477 aufgestellt
wurde. Domaszewski glaubt (S. 183), dass die Aufzeichnung der Liste erst nach dem
Sturze des Pausanias erfolgte. Mit aller Beserve, die bei einer solchen Vermuthung noth-
 
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