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Architectura: Zeitschrift für Geschichte und Aesthetik der Baukunst — 1.1933 [ISSN 2365-4775]

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Nr. 1
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Platz, Gustav Adolf: System einer historischen Architekturlehre: eine Anregung zur Reform der Architekten-Ausbildung
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Stahlbaues, des Eisenbetons und der neuen Holz-
konstruktionen für die Raumgestalt, Raum-
behandlung und Proportion im ganzen und in
den Teilen zeitigen?

Auf viele dieser Fragen kann eine umfassende
Architekturtheorie auf historischer Grundlage
Antwort geben, wenn sie den unerschöpflichen
Quell künstlerischer Erfahrung erschließt, wenn
sie die Gegenwart in ihre Betrachtung ein-
bezieht, und wenn sie sich den wesentlichen
Problemen zuwendet, ohne die aktuellen zu ver-
nachlässigen. Der Weg ist anschauliches Er-
schließen, das Ziel schöpferischer Interpretation
der Architektur. Für den Erfolg ist systemati-
scher Aufbau in drei Disziplinen notwendig:
1. Geschichte, 2. Anschauungslehre
3. Gestaltenlehre
Über Inhalt und Umfang soll im folgenden das
Wesentliche mitgeteilt werden. Ob eine solche
oder ähnliche Gliederung der Hochschulpraxis
schon zugrunde gelegt wird, ist bisher nicht be-
kannt geworden. Jedenfalls erscheint die Drei-
gliederung wiederholt in den Vorschlägen ein-
zelner Architekturtheoretiker der Gegenwart,
die anscheinend ähnlichen Zielen zustreben1).
Josef Strzygowski2) fordert eine Gliederung der
Kunstwissenschaft in „Kunde, Wesen und Ent-
wicklung", indem er — entgegen der bis jetzt
herrschenden Auffassung — für diese Wissen-
schaft eine geradezu bestimmende Rolle in der
Erziehung beansprucht. Hermann Soergel3) hat
einen Plan für die Architekturtheorie aufge-
stellt, in dem Geschichte, Ästhetik und Stillehre
einen Dreiklang bilden. Leo Adler11) schlägt die
Einteilung in Geschichte, Ästhetik und Morpho-
logie vor, eine Einteilung, die meiner eigenen
Auffassung von den Lehren der Baugeschichte
am meisten entgegenkommt. Ich glaube aber,
daß meine, nicht nur aus sprachlichen Gründen
gewählten, Bezeichnungen den Inhalt der Leh-
ren noch genauer umreißen. „Ästhetik'" ist noch

1) Es verdient angemerkt zu werden, daß Nietzsche in
seiner Abhandlung „Vom Nutzen und Nachteil der Historie
für das Leben" die grundlegende Unterscheidung von
antiquarischer, kritischer und „monumentalisclier" Ge-
schichte bereits im Jahre 1873 durchgeführt hat.

') Josef Strzygowski. Die Krisis der Geisteswissenschaf-
ten, vorgeführt am Beispiele der Forschung über Bil-
dende Kunst. 1923.

Derselbe. Forschung und Erziehung. 1928.

3) Hermann Soergel. Baukunst. In: Wissen ist Macht,

Leipzig.

') Leo Adler. Theorie der Baukunst als reine und an-
gewandte Wissenschaft. Zeitschrift für Ästhetik und all-
gemeine Kunstwissenschaft. XX. Bd.

allzusehr auf die Gesetze des Schönen be-
schränkt, während zum Wesen architektonischer
Anschauung tieferes Eindringen in die Bau-
probleme fordert, die durchaus nicht nur künst-
lerischer Art sind. Anschauung ist der wesent-
liche Inhalt dieser Lehre. Gestaltenlehre würde
der „Morphologie" (Typenlehre) entsprechen,
die sich nach Adler mit der „wesentlichen archi-
tektonischen Gestalt" befaßt. Übrigens werden
Adlers Bezeichnungen für die Übersetzung in
die wichtigsten Sprachen ohne weiteres zu ver-
wenden sein.

Eine Vergleichende Architekturgeschichte wird,
wenn die drei Zweige entsprechend entwickelt
sein werden, das Ergebnis ihrer Synthese sein
müssen.

Arbeitsplan einer historischen Architekturlehre

I. Die Baugeschichte
Eine umfassende Theorie der Architektur auf
historischer Grundlage wird in Zukunft, falls
sie wahrhaft dem Leben dienen will, dem anti-
quarischen Teil nicht mehr Raum geben, als not-
wendig ist, um die „wesentlichen Wandlungen
der Baugestalt" in zeitlicher und örtlicher Ord-
nung darzustellen. Die Stilgeschichte wird in
gedrängter Form damit gleichzeitig entwickelt.
Die bisher vernachlässigten Kulturgebiete sind
einzubeziehen.

Die baugeschichtliche Forschung und die kunst-
wissenschaftliche Systematik werden von der
vorgeschlagenen Beschränkung nicht berührt.
Sie sind Sache der Universitäts-Institute und der
freien Forschung.

II. Die Anschauungslehre (Ästhetik)
Die Anschauungslehre leitet die Gesetze der
(historischen) architektonischen Komposition
aus einer umfassenden architektonischen An-
schauung ab. Sie darf Ansprüche auf normative
Geltung für die künftige Gestaltung nicht er-
heben. Kaum etwas anderes hat der Kunst mehr
geschadet, als starre Gesetze, die vom Gegebe-
nen und Vergangenen abgeleitet, Werdendem
und Künftigem den Weg versperrten. Anderseits
ist der Wert der Klärung kunstgeschichtlicher
Grundbegriffe und technischer Grundlagen, des
Erweckens architektonischer Anschauung, der
Einführung in den geistigen und seelischen Ge-
halt des Kunstwerks so hoch anzuschlagen, daß
ihm gegenüber die Nachteile jeder Ästhetik
hingenommen werden müssen. Diese Nach teile
bestehen in der notwendigen und unvermeid-
lichen Einseitigkeit des ästhetischen Urteils je

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