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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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Heft 2
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Aluminiumhalle der Firma W. C. Heräus, G. m. b. H., in Hanau a. M.: Architekt: Emil Deines, B. D. A., in Karlsruhe i. B.
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Die Mißstände im Wettbewerbswesen und die Einrichtung einer Beratungsstelle für künstlerische Wettbewerbe auf dem Bundestage das B.D.A. in Weimar
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1911, 2.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

Seite 21.

Aluminiumhalle der Firma W. C. Heraus, G. m. b. H., in Hanau a. M.

Architekt: Emil Deines, b.d.a., in Karlsruhe i. B.

Von der Ausstellung der Vereinigung Karlsruher Architekten.


Aluminiumhalle der Firma W. C.Heraus, G.m.b.H., in Hanau a.M.
Architekt: Emil Deines, b.d.a., in Karlsruhe i. B.
Das Gebäude dient zur Herstellung von Apparaten aus Aluminium. Es
ist eine dreischiffige Halle von 27,5 m Länge mit 14 m breitem Milteiraum
und 6,5 m breiten, nach diesem offenen Seitenhallen, in denen links Schmiede,
Abbrennraum und Dreherei, rechts eine Meisterstube eingebaut sind. Sämt-
liche Decken, Säulen und Unterzüge sowie das Bogendach über der Mittel-
halle sind in Eisenbeton ausgeführt. Die Fassaden sind mit roten Maschinen-
steinen gemauert und weiß gefugt.
Die Mißstände im Wettbewerbswesen
und die Einrichtung einer Beratungsstelle für künstlerische
Wettbewerbe auf dem Bundestage des B.D.A. in Weimar.
Uber die Mißstände im Wettbewerbswesen und ihre Beseitigung
erstattete auf der Tagung des Bundes Deutscher Architekten
in Weimar (23. bis 25. September d. J.) Architekt W. Brurein-
Charlottenburg einen eingehenden Bericht. Seine Ausführungen
deckten sich vielfach mit dem Inhalte unserer Aufsätze in Heft
10 und 11 vorigen Jahrgangs; wir können uns daher, um
Wiederholungen zu vermeiden, auf kurze Wiedergabe der Haupt-
gedanken beschränken. Der Berichterstatter betonte zunächst
nachdrücklichst die Notwendigkeit, die allgemeinen Wett-
bewerbe einzuschränken, da sie bei der übergroßen Be-
teiligung von überwiegend mittel- und minderwertigen Kräften
einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit und Kraft ver-
ursachen, ohne daß der Sache und dem Bauherrn in der er-
warteten Weise gedient wird, weil die besten Kräfte sich immer
mehr davon zurückhalten. Ist die (bei Privatbauten wenigstens)
einfachste und idealste Form der Bauvergebung an einen das
volle Vertrauen des Bauherrn besitzenden Architekten aus-
geschlossen oder machen besondere örtliche oder persönliche
Verhältnisse die Ausschreibung eines Wettbewerbs wünschens-
wert, so soll man diesen doch tunlichst einschränken, entweder
auf eine kleine Anzahl bewährter Künstler oder etwa auf die
Mitglieder der Ortsgruppen der Fachverbände, höchstens auf
die Architekten der Provinz. Dadurch wird in den weitaus
meisten Fällen eine genügende Anzahl befähigter Kräfte in

Anspruch genommen und zur regeren Beteiligung angespornt,
zugleich aber eine bodenständige Bauweise gefördert, die gerade
durch die allgemeinen Wettbewerbe Gefahr läuft, verwischt zu
werden.
Besondere Nachteile bringt das Überhandnehmen der so-
genannten Ideenwettbewerbe, bei denen meist ausdrücklich
oder stillschweigend die Auftragserteilung an den Sieger von
vornherein ausgeschlossen ist, so daß gar manche Teilnehmer
verleitet werden, nur auf den Preis, nicht auf die Ausführung
hinzuarbeiten. Zudem fehlt häufig ein ausreichender Vorent-
wurf, so daß die Programmforderungen mit den verfügbaren
Mitteln und den gegebenen Verhältnissen in unlösbarem Wider-
spruche stehen, und die Preisrichter zeichnen dann nicht selten
in Anbetracht dessen Entwürfe aus, die für die bewilligte
Summe von vornherein unausführbar erscheinen, wodurch die
knapper, aber im Rahmen der vorhandenen Mittel gehaltenen
Entwürfe unverdient benachteiligt werden. Ideenwettbewerbe
sollten daher nur dann ausgeschrieben werden, wo grund-
sätzliche Vorfragen, wie die Wahl oder Brauchbarkeit des
Grundstücks, entschieden werden sollen. Dann aber soll man
die Sieger in einem zweiten, bezahlten Wettbewerbe um
die Ausführung ringen lassen, nachdem das endgültige Pro-
gramm vom Bauherrn, von den Preisrichtern und den
Teilnehmern gemeinsam möglichst genau festgestellt ist.
Jedenfalls würde dadurch eine für alle Teile nützliche Klärung
des Programms erzielt und groben Verstößen vorgebeugt. Auch
auf die Zusammensetzung des Preisgerichts für diesen zweiten
Wettbewerb sollte man den Teilnehmern maßgeblichen Einfluß
einräumen, indem man ihnen die Wahl von einem Drittel der
Preisrichter (nur Fachleute) zugesteht.
Vor allem sollte bei jedem Preisausschreiben der Aus-
führungsauftrag das Endziel bilden, denn es kommt weit
weniger darauf an, verwertbare Ideen, als den richtigen Mann
zu finden, der eine in jeder Hinsicht reife Ausführung gewähr-
leistet. Stellt man den Auftrag dem Sieger sicher in Aussicht,
so werden die besten Kräfte zur Teilnahme angespornt. Stellen
sich in besonderem Falle Gründe heraus, dem Sieger die Aus-
 
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