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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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Heft 5
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Lübke, Georg: Schutz des heimatlichen Charakters im Städtebau: Vortrag, gehalten auf dem Niedersachsentage zu Braunschweig am 10. Oktober 1910
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Simmang, Karl: Das Weinbergsgrundstück "Sorgenfrei" in der Oberlößnitz bei Dresden
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https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0065

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1911, 5.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

Seite 55.



Villa von August Gardy in Vallon bei Genf. Ansicht und Grundrisse.

Architekt: Edmund Fatio in Genf.

dünnen Eisenstützen verwandelt wird, wodurch eine gräßliche sonen oder Vereinigungen sich in solchen Fällen warnend

Verunstaltung der alten Häuser in ganzen Straßen herbeigeführt
wird. Es ist, als wenn den Häusern die gesunden Beine ab-
geschnitten wären und sie nun als vollendete Krüppel auf

und abwehrend der Verschandelung des Städtebildes entgegen-
stellen. Nur der Erlaß eines Denkmalschutzgesetzes und statu-
tarischer Bestimmungen, welche die Eigenart bestimmter wert-

Stelzen gingen.
Bei der Entwicklung des Geschäftsverkehres ist es begreiflich,
daß der Kaufmann danach trachtet, seine Waren im Schaufenster
in möglichster Menge dem Publikum lockend zur Schau zu
stellen. Der gesunde Sinn sollte aber davor bewahren, daß die
Schaufenster ohne Pfeilerteilung die ganze Front einnehmen.
Wie man gute Bilder nicht Bild an Bild ohne Rahmen an die
Wand kleben kann, ohne die künstlerische Wirkung der Bilder
zu zerstören, so wird auch der Inhalt der Schaufenster nur
dann wirksam zur Schau gestellt, wenn die einzelnen Fenster
durch kräftige Pfeiler voneinander geschieden werden. Schon

voller Bezirke und Bauwerke schützen, können hier zur Erhaltung
heimischer Bauweise beitragen.
Es ist selbstverständlich, daß die Handhabung eines
solchen Gesetzes nicht dem Ermessen eines einzelnen Be-
amten überlassen bleiben darf, daß vielmehr in allen Fällen
ein Kollegium aus wirklich sachverständigen und für die
Schönheit unserer heimischen Kunst begeisterten Männern zu
hören ist.
Nur das tatkräftige und unermüdliche Zusammenwirken
aller Freunde unserer alten heimatlichen Kunst würde imstande
sein, diese vor Beeinträchtigung zu bewahren und eine Besse-

diese praktische Erkenntnis
sollte die Ladeninhaber vor der
Verkrüppelung der Häuser, die
von verdienstgierigen Archi-
tekten dritten Grades be-
gangen wird, bewahren.
Viel schlimmere Schädi-
gungen sind vielfach unseren
alten Straßenbildern zugefügt
durch den Bau hochragender
Warenhäuser, die mit ihren kah-
len Brandgiebeln und markt-
schreierischen Reklameschil-
dern die Nachbarschaft er-
drücken.
In solchen Fällen sollte
und müßte der Gesamtheit
der Bürgerschaft beziehungs-
weise den städtischen Behör-
den, die deren Interesse wahr-
zunehmen haben, das Recht
zustehen, die historisch oder
künstlerisch wertvollen Städte-
bilder, die doch Gemeingut
aller sind und durch Heran-
ziehen des Fremdenverkehrs
auch manchen realen Nutzen
bringen, vor Schaden zu be-
wahren und den Neubau
zu verbieten. Die Erfahrung
zeigt, daß es nicht genügt,
wenn einzelne für die Kunst
besonders interessierte Per¬


rung im modernen Bauwesen
zu erzielen.
&)
Das Weinbergsgrundstück
„Sorgenfrei“
in der Oberlößnitz
bei Dresden.
Zu den Tafeln 14/15, 37/38 und 49.
Die sonnige Landschaft
am rechten Elbufer un-
terhalb Dresdens, die Lößnitz
genannt, ist neben der Um-
gebung Meißens das wich-
tigste Weinbaugebiet Sach-
sens.
Im achtzehnten Jahrhun-
dert wurde es bei den vor-
nehmen Dresdener Familien
Sitte, einen Weinberg außer-
halb der Stadt zu besitzen
und einen Teil des Jahres
dort zu verbringen.
Das mit „Sorgenfrei“ be-
zeichnete Weingut gehört zu
den künstlerisch wertvollsten
Schöpfungen, welche dafür
entstanden sind.
 
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