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Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

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Heft 7
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Jänecke, Wilhelm: Osnabrücker Gartenhäuschen und Gartentore
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Verbesserungsvorschläge für die Wettbewerbsgrundsätze
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https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0088

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Seite 78.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

1911, 7.


Altes Gartenhaus in Markgröningen.
vorhandenen Beispiele dem sicheren Untergange geweiht. Das
auf Tafel 67 dargestellte Tor vom Westerberge hat bereits in-
zwischen einem Neubau weichen müssen1), das schon halb in
die Erde gesunkene von der Meller Straße (Tafel 67) wird in kurzer
Zeit dasselbe Schicksal teilen. Eine Welt von Geschmack und
handwerklicher Tüchtigkeit, die beide auf den Grundmauern
stetiger Überlieferung so sicher ruhten, ist im Versinken begriffen.

Verbesserungsvorschläge für die Wett-
bewerbsgrundsätze.
Auf Grund des Brurein’schen Berichtes über die Mißstände im
Wettbewerbswesen auf der vorjährigen Tagung des Bundes
Deutscher Architekten in Weimar (September 1910, vergl. Heft 2,
Seite 21) hat am 17. Dezember eine Besprechung zwischen Ver-
9 ist aber bei diesem Neubau Hochstraße 11 wieder verwendet (Villa
Schöller, von Architekt Hensen-Münster erbaut). Auch das früher am Kreuz-
gange des Doms stehende alte „Pottschapp‘'-Tor (um 1780) ist vor dem Gute
Leye bei Osnabrück wieder aufgestellt (1889).

Gartenhäuser in der Kuppelnau in Ravensburg (18. Jahrhundert).


tretern der Verbände stattgefunden. An ihr nahmen teil vom
B. D. A.: Dülfer (Dresden), Lüer (Hannover), Drechsler
(Leipzig), Brurein (Berlin) und Paulsen (Dresden), vom
Verbände Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine: Sarau,
Körte, Bachmann und Franzius, als Vertreter des
Deutschen Werkbundes und des Verbandes Deutscher Kunst-
gewerbe-Vereine: Muthesius, von der Bildhauer-Vereinigung
Böltzig, von der Allgemeinen Kunstgenossenschaft William
Pape und vom Künstlerverbande Deutscher Bildhauer: Friedrich
Pfannschmidt.
Der Vorsitzende Prof. Dülfer betonte in den einleitenden
Worten die Absicht, das Wettbewerbswesen fruchtbarer
zu machen als bisher, und zwar für die Bewerber wie für die
Ausschreibenden. In lebhafter Aussprache wurden die mannig-
fachen Schwierigkeiten beleuchtet, welche der praktischen Durch-
führung der im Brurein’schen Berichte enthaltenen Wünsche und
Vorschläge entgegenstehen. Dieser Bericht wurde in einer vom
B.D.A. bewirkten Überarbeitung verlesen und dann im einzelnen
durchberaten, um eine Form zu finden, die für sämtliche Verbände
annehmbar wäre, und Forderungen, deren gegenwärtige Undurch-
führbarkeit man erkennt, von vornherein auszuscheiden, damit
die übrigen um so größere Aussicht auf Verwirklichung erhielten.


Gartenhaus im Hausgarten von F. Leinau Architekten: Schnackenberg & Siebold,
in Hamburg. Gartenarchitekten, in Hamburg.
Mitarbeiter: Harry Maaß.

Das Ergebnis war die Annahme nachstehender Abänderungs-
vorschläge zu den bishergültigen „Grundsätzen für das Verfahren
bei Wettbewerben im Gebiete der Architektur und des Bauingenieur-
wesens“, die als Unterlagen für die weiteren Verhandlungen dienen
sollen. Diese sind jetzt vom B.D.A. mit dem überarbeiteten Brurein-
schen Bericht als Denkschrift herausgegeben worden und lauten:
Zu § 1. Es ist zu entscheiden, ob das Ziel des Wettbewerbes die
Erlangung eines Entwurfes ist, oder ob der zur Lösung der in Frage stehenden
Aufgabe geeignetste Künstler gefunden werden soll. Die Entscheidung dieser
Frage muß im Ausschreiben enthalten sein. In beiden Fällen muß die Geltung
des Ohmannschen Satzes (vergl. A. R. Heft 2, S. 22. D. R.) anerkannt werden.
Aufklärungswettbewerbe sind dann auszuschreiben, wenn allgemeine
Fragen (Ausreichen der Bausumme, Eignung des Platzes, Rentabilität usw.)
zu lösen sind.
Ausführungswettbewerbe setzen voraus, daß ein Vorentwurf besteht,
durch den die allgemeinen Fragen geklärt sind.
In einem Ausführungswettbewerb, der einem Aufklärungswettbewerb
folgt, sind nur die Sieger in letzterem und mit deren Zustimmung solche
Künstler zuzulassen, die weder am Preisgericht beteiligt waren, noch den
Vorentwurf aufgestellt haben, es sei denn, daß der Vorentwurf die Wett-
bewerbsentwürfe nach dem einstimmigen Urteil der Preisrichter auch in
künstlerischer Beziehung erheblich überragt.
Zu § 2. Zur Aufstellung eines Ausschreibens von künstlerischer Be-
deutung sind die Bewerber oder bei öffentlichen Wettbewerben die Vertreter
der organisierten Bewerber zuzuziehen.
 
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