Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Architektonische Rundschau: Skizzenblätter aus allen Gebieten der Baukunst — 27.1911

DOI Heft:
Heft 8
DOI Artikel:
Denkmalschutz
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.35084#0103

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
1911, 8.

ARCHITEKTONISCHE RUNDSCHAU

Seite 93.



Internationale Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911
Vortragshalle im Bau.

Architekten: Prof. W. Lossow & M. H. Kühne in Dresden.
Ausführung: Ratszimmermeister E. Noack in Dresden.


Denkmalschutz.
Der Landtag für das Großherzogtum Oldenburg hat vor kurzem ein
„Denkmalschutzgesetz“ angenommen. Dieses lehnt sich an das hessi-
sche Denkmalschutzgesetz an und ist eine erfreuliche Folge des im Jahre
1910 geschaffenen Gesetzes für das Großherzogtum Oldenburg gegen die
Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden.
Beide Gesetze können für das Großherzogtum noch von großem Nutzen
sein, da hier noch manches Baudenkmal und manche Gegend ziemlich un-
berührt ist. Es ist jedoch auffallend, daß von dem seit dem 11. Januar 1910
in Kraft getretenen Verunstaltungsgesetz seitens der Gemeinden kein Ge-
brauch gemacht wird, obwohl es an Anregungen nicht gefehlt hat.

Wenn die Gemeinden diese Gelegenheit nicht wahrnehmen, ihre Ort-
schaften durch Schaffung von Gemeindestatuten gegen Verunstaltung zu
schützen, so hat das Gesetz allerdings wenig Bedeutung. Es kommt dazu,
daß für Oldenburg noch keine Landbauordnung besteht. Es ist hier die-
selbe Zaghaftigkeit zu beobachten, mit der auch die preußischen Gemeinde-
vertretungen an die Verwirklichung des Gesetzes herangetreten sind.
Auch das neue, vom Senat der beschlußfassenden Körperschaft vor-
gelegte Denkmalschutzgesetz für Lübeck schließt sich an das hessi-
sche Gesetz an. Als Denkmal gilt jeder unbewegliche oder bewegliche
Gegenstand, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für die lübische
Geschichte und Kunstgeschichte im öffentlichen Interesse liegt. Der Schutz
soll vom Konservator der Bau- und Kunstdenkmäler ausgeübt werden unter



Internationale Hygiene-Ausstellung in Dresden 1911.
Ausstellungshalle für Bäderkunde im Bau.

Architekten : Prof. W. Lossow & M. H. Kühne in Dresden.
Ausführung: Ratszimmermeister E. Noack in Dresden.
 
Annotationen